Vom mährisch-schlesischen k.k. Landesguberium 5340/775
Im Anschlusse werden Euer bischöflichen Behörden sowohl der Brünner Kreisamtsbericht dato 31ter Jenner, in Betref der Thümlichkeit, aus dem Pritlacher Kirchenvermögen den Patronatsbeitrag zum angetragenen Schulhause verwenden zu können, als auch die vorligende Auseinandersezung der Buchhalterei de Reproducto 2bten Dinges, daß der angetragene Verkauf der Kirchenrealitäten, des Weines, der Geväser und des Preshauses nüzlicher und der Kirche zur namhafteren Vergrösserung des Vermögens gereichen werde – zu Eröffnung dero Wohlweisung, gegen Rückgewärtigung der Commenischen hiemit zugemittelt .
Brünn den 29ten März 1794 gez Algollgantes?
Ad No 395 ? 24. April 79
An den Prittlacher Pfarrer Vinzenz von Richard
An das k.k. Landesguberium durch Missio vom 20. März und unseren15. Aprilles hierortige Gutachtens abgefordert hat, ob der von dem Brünner k. Kreisamt angetragenen und ? Buchhalterey bereits aus einander gesagte Verkauf der Prittlacher Kirchenrealitäten, des Weines, der Geväßer und des Preßhauses, welcher Verkauf der benannten Realitäten besagte Kreisamt nüzlicher zusäze, und der Kirche zur nachhafteren Vergrösserung des Vermögens zu gereichen anführt stattfinden könne, so werden E.E. hierüber mit dem Auftrage benommen, sich umständlich und standhaft anher ungesäumt zu erklären, ob der Verkauf oder die Beybehaltung der dortigen Kirchen Realitäten, und aus welchen Gründen das eine, oder das andere vortheilhafter sey. Duret inl.
Brünn die 24. April 794
gez Unterschrift
Hochwürdigstes=Bischöfliches=Consistorium
Dem mir zugeschickten Beföhl der zwar /: vom 24.ten April datirt mir aber erst den 21. May von Herrn Dechant aus Kostl behändiget worden :/ zu Folge gesezt mich in Ansehung ob es besser seyn die Realitäten meiner Kirche zu veräußern oder dieselbe beizubehalten, auf folgende Weiße.
Da nemlicher gar keine Ursach weiß, warum das k. Kreisamt so sehr auf die Veräußerung dieser Kirchenrealitäten dringet, da doch die Realitäten anderer Kirchen unangefochten bleiben.
Nebst denen scheint die dermalige Zeit denen Umständen diese Realitäten zu Irrläufen gar nicht angemessen zu sein, da alle Leute vom Geld entblößt, die Weine von Tag zu Tag im Preiß herabfallen, auch die Grundstüke da ihrer in einer kurzen Zeit sehr vielle zum Kauf ausgeschlagen wurden, den Schätzungswerth niemalens einbringen würden.
Es ist zwar in dem k.k. Landesguberium Missio nur Meldung von Verkauf des Weines, der Gefäße, und des Preßhauses, allein was würde ich mit denen Weingärten anfangen, wenn ich kein Weingeschirr, keine Preß, und keinen Keller hätte.
Daß die Buchhalterey es für besser für die Kirchen zu sein befindet, wenn diese Realitäten verkaufet würden, kommt vielleicht daher, daß auf ermahnung und zureden des Schulkommissärs es der am 30.ten Dezember gehaltenen Kreisamtlichen Kommission, welcher ich sammt 10 Pritlachern Nachbarn beygewohnet habe, die Weine sowohl als die Grundstüke höher als fir dermal verkauft werden könnten, hinauf getrieben werden.
Nebst denen wären auch die laufende ordentliche Ausgaben von den Interessen des aus dem gelösten Realitäten erhaltenen Kapitals könnten bestritten werden, so weiß doch nicht, wo her andere Nothwendigkeiten als Kirchenwäsche, Ornate, deren Beischaffung doch bald nothwendig sein wird, könnten bestritten werden.
Nochmals aber kommt in Betrachtung zu ziehen, daß so ferner hiesige Kirche durch einen Unglücksfall, oder Baufälligkeit eines neuen Dachstuhls bedürftig wäre, oder sonst eine grössere Reparatur gebrauchte, man keinen anderen Fond dieses zu bewerkstelligen ausfinden könnte, als von dem aus dem Realitäten erlösten Kapitale wodurch aber dieses Kapital nach und nach so sehr vermindert würde, das man von ihrer Interessen weder mehr die ordentliche Ausgaben bestreitten könnte. Endlichen da diese Kirchrealitäten einzig und allein von der hiesigen Gemeinde durch Vermächtnisse und Schenkungen ihr Herkommen haben, so will auch die Gemeinde zur Veräußerung dieser Realitäten ihre Einwilligung gar nicht geben, sondern im Fall es dazu kommen sollte, bei einer hohen Landesstelle oder gar bey Sèr Majestät um dieselbte zu erhalten bittlich zu anwenden.
Daher bitte ich, ein Hochwürdigstes Bischöfliches Consistorium demüthigst mich in dieser Sache gnädigst zu unterstüzen.
Pritlach am 25.ten May 794
gez Frantz Xaver Edler von Richard des Königs Reichs
Ritter - Pfarrer
ad A: 838 ad A 5340/775 am 9. März u. proh 15. April 794
/: Guberium :/
Eine hohe Landsstelle geruhte das hierortige Gutachten abzufahrn? sowohl über den Bericht des Brünner k. Kreisamtes in Ansehung der Thümlichkeit aus dem Prittlacher Kirchenvermögen den Patronatsbeytrag zum angetragenen Schulbau verwenden zu können, als auch über die Auseinandersetzung der k.k. Provinzial-Staats-Buchhalterey, daß der angetragene Verkauf der Kirchenrealitäten, des Weines, der Geväser, und des Preßhauses nützlicher, und der Kirche zur namhafteren Vergrößerung des Vermögens gereichen werde.
Diesen hohen Auftrag haben wir die Ehre durch gegenwärtige gehorsamste Äußerung, nebst Rückschließung sämtlicher Kommunikaten, in schuldigste Erfüllung zu bringen.
Ad 1 Gegen den Antrag des k. Kreisamtes den Patronatsbeytrag zu dem Prittlacher Schulbau, welchen Beytrag die k.k. Provinziale-Staats-Buchhalterey auf 303 fl 31 kr bestimmt, aus dem dortigen Kirchenvermögen herzuholen, finden wir unsererseits, nichts zu erinnern ?, weil die Thümlichkeit dieser Geldverwendung ohne der Bedeckung der kurrenten Auslagen zu nahe zu treten, durch die k.k. Staatsbuchhalterey bereits erwiesen, und weil den Patronen überhaupt die Befugniß von dem höchsten Orte eingeräumt ist, auf Schulgebäude das entbehrliche Kirchenvermögen zu Hilfe zu nehmen, welche Befugniß daher auch in jenen Fällen Platz haben muß, wo der Religionsfond als Patron eintrit.
Ad 2 Was den weiteren Antrag sowohl des k. Kreisamtes als der k.k. Staatsbuchhalterey betrift, die Weingärten, den Wein- und Geschirrvorrath, den Keller und das Preßhaus eben dieser Prittlacher Pfarrkirche zu veräußern, und den einzulösenden Betrag verzinslich anzulegen, scheint uns der zweyfache Grund, worauf dieser Antrag gestüzet wird, nämlich die größere Sachheit, und die vortheilhaftere Benutzung des Kapitals, ebenfalls so wichtig zu seyn, daß wir auf den gleich näher zu erklärenden Wert diesem Antrage auf unserer Seite beytreten.
Daß die Benutzung eines Kapitals sicherer sey, als die Benutzung eines Weingartens, der so manchen Unglücksfällen ausgesetzt ist, und als die Benutzung eines Weinvorraths, wobey sich ebenfalls ganz leicht ein beträchtlicher Schaden ergeben kann, die Erfahrung bestättiget. Daß aber die Benutzung des aus der angetragenen Veräußerung einzulösenden Kapitals für die Prittlacher Kirche auch vortheilhafter seyn werde, erweiset das Elaborat der k.k. Provinzial-Staats-Buchhalterey. Da es jedoch in Hinsicht auf den größeren Vortheil wesentlich auf die Voraussetzung ankommt, daß der von der k.k. Buchhalterey zur Grundlage der Bilanz angenommene Schätzungswerth von 3346 fl 48 kr zuverläßig eingehe, so erachteten wir unmaßgeblichst, daß dieser Schätzungswerth auch zur Grundlage der Veräußerung vorzunehmen wäre, und der Verkauf nur dann zur Ratifikazion geeignet seyn sollte, wenn entweder ein höherer Betrag, oder doch wenigstens der gleich erwähnte Schätzungswerth durch die Versteigerung eingebracht wird. Sollten aber diese Realitäten nicht für einen höheren, oder doch wenigstens für den von der k.k. Buchhalterey angenommenen Schätzungswerth an Mann gebracht werden können, so wären solche unserer Meynung nach unter dieser Schätzung nicht hinderzulaßen, sondern bis auf günstigere Zeitumstände für die Kirche beyzubehalten.
Brünn den 21. August 794
gez. Unterschrift
Hochwürdigstes Bischöfliches Consistorium
Hochzuehrende Herrn Herrn
Nachdem schon durch drey aufeinander folgende Jahre vermittelst des Eisgruber Oberamts die Nothwendigkeit der Reparatur hiesigem Pfarrgebäudes an ein k.k. Kreisamt einberichtet wurde, um mittelst demselben die nöthigen Gulden von dem Religionsfond als dermalige Patronozu erhalten; so habe doch ein eher hierüber eine Resolution erhalten, als verflossenen 794. Jahr am 5.ten Dezember wo von Brünn der Hr Sevek? K.k. Provinzial Bauarchitekt hieher geschickt wurde, um die nöthigen Reparaturen zu untersuchen und zu beschreiben; nach welchem dann der sub Lit A beyliegende Reparatur Anschlag verfertiget, und in Brief nach Brünn abgeschickt wurde, hierüber das Geb. Lit B: beyliegendes kreisamtliches Intimatum vermittelst Eisgruber Oberamtes erhalten habet, wodurch ich angewiesen bin, eine zu diesen Reparations Unkösten den Consens eines Hochwürdigst Bischöflichen Consistoriums zu bewirken.
Daher ist meine unterthänigste Bitte mir diesen Consens gütlichst zu ertheilen, damit das Gebäude nicht noch mehreren Schaden leide, und folglich die Unkösten noch mehr anwachsen.
Der mich zu Gnade empfehle, und mit aller Hochachtung erstrebe
Euer Hochwürdigst Bischöfliche Consistoriums Hochzuehrende Herrn Herrn
Prittlach den 14. Februar 795 Gehorsamst ergebenster Diener
Franz Xaver des Königs Reiches
Ritter von Richard
Pfarrer allhie
Votum
In u. aus gegenwärtigem Reparaturüberschlage des Prittlacher Pfarrgebäudes, worauf im Ganzen ein Ertrag von 457 fl 22 kr angetragen ist, auch die Zug- und Händbothen ? mit beirüsten sind, welche bey der Maurerarbeit 34 fl 15 kr , Zimmermannsarbeit 8 fl 30; Ziegeldeckerarbeit 24 fl 36 ½ k folglich zusammen 67 fl 21^1/2 beträgt, so wäre dieser Summe der von der Gemeind unentgeltlich zu betreibende Fuhren, und Händarbeit von dem ganzen Betrag des Überschlags abzurechnen, und die Ermächtigung nur zur Verwendung eines Betrags von 390 fl 1 kr zu ertheilen.
gez S.M.J. Unterschrift