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1929 Grundstücksverkauf

Pfarramt Prittlach                                                       Prittlach, am 28. Juli 1929

Weisungen in Angelegenheit

der Wertzuwachsabgabe

ZL 126  3 Beilagen

Hochwürdigstes bischöfliches Konsistorium !

Das ehrfurchtvollst gefertigte Pfarramt erbittet Weisungen in folgender Angelegenheit:

Das Pfarramt Prittlach hat im Jahre 1923 mit Bewilligung des hochwürdigsten bischöflichen Konsistoriums vom 18./11. 1923, ZL 8479 und der polit. Landesbehörde vom 7./11. 1923

ZL 138741/ - 2 Benefizialgrundstücke an die Gemeinde Prittlach verkauft, um von dem Erlös Vermögensabgabe und Reichsanleiheschulden zahlen zu können.

Laut Kaufvertragsentwurfes?  – das Original erliegt beim Notariatsamte in Auspitz, hat der Käufer alle Übertragungsgebühren zu leisten. Das Pfarramt erhielt am 15. Juli d. J. vom Mährischen Landeseinnahmeamte? In Brünn beigeschlossene Zahlungsaufträge

ZL 990-13/23 vom 24./6. 1929 zugestellt betreffs Entrichtung der Wertzuwachsabgabe per 1335 kc 95 h binnen 14 Tagen zu bezahlen.

Der Gefertigte setzte den Gemeindevorstand in Prittlach in Kenntnis mit der Aufforderung, diesen Betrag zu bezahlen, auch auf eine zweite Aufforderung wurde nun eine ausweichende Antwort erteilt.

Das gefertigte Pfarramt bittet um Weisungen, was in dieser Angelegenheit weiter zu geschehen hat.

                                   Siegel                          gez Franz Sigmund

                                                                       Pfarrer

ZL455/29

An das hochw. Pfarramt in Prittlach !

Vom Gefertigten wird ihnen hiemit berichtet, dass in der am 24./9. 1929 stattgefundenen Gemeindevertretungssitzung wegen Bezahlung der Wertzuwachsabgabe im Betrage von 1335.95 kc verhandelt wurde und wurde einstimmig beschlossen, im Falle der bereits geschlossene Ausgleichsantrag zustande kommt die Gemeinde sich verpflichtet die Hälfte dieser Wertzuwachsabgabe zu bezahlen, nachdem sich die Gemeinde in dem vom Verkäufer dieses Grundstückes selbst verfassten Kaufantrage vom 26./10. 1923 nicht verpflichtet hat diese Wertzuwachsabgabe zu leisten und somit der Verkäufer nach dem Gesetze verpflichtet ist diese Abgabe zu tragen.

Gemeinderat Prittlach am 25. September 1929

gez Der Bürgermeister

Mauritz Schubert                                                      Gemeindesiegel

Pfarramt Prittlach am 26. September 1929

Wertzuwachsabgabe ad ZL 5012 v. 22./8. 1929

ZL 157  1 Beilage

Hochwürdigstes bischöfliches Consistorium !

Das ehrfurchtsvollst gefertigte Pfarramt übersendet dem hohen Auftrage vom 22./8. 1929 ZL 5012 entsprechend , die Antwort der Gemeinde Prittlach in Angelegenheit der Zahlung der Wertzuwachsabgabe von Benefizialgrundstücken und fügt bei, dass die Gemeinde eine bemerkenswerte Stellung zu dieser Angelegenheit einnimmt. Das Pfarramt erhielt Mitte Juli d. J. den Zahlungsauftrag vom Landeseinnahmeamt in Brünn, Landhaus II und hat sofort das Gemeindeamt in Kenntnis gesetzt mit der Aufforderung, den Betrag einzuzahlen; auf zweimalige Aufforderung nur mit ausweichenden Antworten abgefertigt, war der Gefertigte gezwungen, die ganze Angelegenheit einem ehrwürdigsten bischöflichen Konsistorium vorzulegen.

Nach Erhalt des Erlasses vom hochwürdigsten Konsistorium mit dem Auftrage eine schriftliche Antwort zu erlangen, erklärte der Gemeindevorstand, dass die Gemeindevertretung seinerzeit eine Zahlung abgelehnt habe, das Pfarramt wurde aber hievon nicht in Kenntnis gesetzt. Jetzt erklärt die Gemeindevertretung nach langen Beratungen, dass sie die Hälfte zahlen will.

Das gefertigte Pfarramt erlaubt sich schliesslich? anzuführen, das es die Wertzuwachsabgabe bereits am 9.9.1929 aus eigenem vorläufig gezahlt hat mit Rücksicht auf den im Zahlungsauftrag befindlichen Satz: “ Dieser Betrag ist binnen 14 Tage zu entrichten, widrigenfalls nebst 6 % Verzugszinsen nach Ablauf obiger Frist auf Ihre Kosten unverzüglich im Exekutionswege hereingebracht würde.“

                                   Siegel                          gez Franz Sigmund

                                                                       Pfarrer