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Religionsfondsgebäude der Pfarre Prittlach 1894

11. Jänner 1894

No 43906
Da laut des, unterm 15. Dezember 1893 Z 18834 vorgelegten Berichtes des Prittlacher Pfarramtes die < beim eigenthümlichen Vermögen der dortigen Pfarrkirche verfügten Cassabaarschaft zur Bestreitung der mit dem h.o. Erlasse der h. k.k. Statth. vom 19. Oktober v. J. Z 35194 auf 26 fl 46 kr adjustirten Commissionskosten des hierseitigen Bauadjunkten Karl Petnik anlässlich der Baugebrechen-Erhebung an den Religionsfondspfarrgebäuden zu  Prittlach nicht für reicht, daher die gesetzliche Concurrenzpflicht einzutreten hat, so wird die den obigen Betrage auf den Religionsfond entfallende Patronatsdritteltangenta per 8 fl 82 kr dem genannten Baubeamten unter einem bei der hiesigen k.k. Finanz-Landes-Kassa flüssig gemacht > und haben der Herr k.k. Bezirkshauptmann  ?  Einhebung der von der Pfarrgemeinde zu berichtigende Zweidritteltangenta per 17 fl 64 kr  das ? untertheilt zu veranlassen.
Brünn am 11. Jänner 1894für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
an den Herrn Bezirkshauptmann Auspitz

26.Jänner 1894

No 1498
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 24.JAN 94
I.
An das  hochwürdige Pfarramt in Prittlach
Nachdem die  < beim  ?  Erlass gemacht > während die dortige Pfarrgemeinde die restliche Zweidritteltangenda per 17 fl 64 kr zu berichtigen hat.
Hievon? beehre ich mich zufolge Erlasses der h. k.k. Statthalterei vom 11. Jänner l. J. N 43906 und unter Rückschluss des mit Postanweisung vom 14. Dezember 1893 eingesandten und nach Entnahme der obigen Zweidritteltheile erübrigten Restbetrages von 8 fl 82 kr in Kenntnis zu setzen.
II.
Der Betrag von 17 fl 64 kr mittels Postanweisung an das techn. Statth. Depart. behufs Ausfolgerung an den Particular mittels Postanweisung zu appendiren.
Auspitz am 26. Jänner 1894
Aufgabeschein über eine Postanweisung an Statthalterei Brünn über 17 fl 64 kr 31.1.94 Auspitz

4. März 1894

Löbl. k. k. Bezirkshauptmannschaft
Laut anher gelangten Collaudierungsbescheid vom 19. November 1894 Z 18602 über die ausgeführten Bauherstellungen an dem Religionsfondsgebäude in Pritlach ist wie nachstehend zu bezahlen  -  2090 fl 71 kr wovon 1/3 tl p 696 fl 90 kr von der hohen k. k. Statthalterei resp. aus dem Religionsfond gedeckt werden wird, so das 1393 fl 81 kr ferner die Handlangerarbeit mit 265 fl 47 kr welch letzterer Betrag die Pfarrgemeinde alleinig zu tragen haben. Hiemit zusammen 1659 fl 28 kr welche Summe die Gemeinde Pritlach und Neumühl welche die Pfarrgemeinde bilden, verhältnismässig nach dem direkten Steuergulden ausgenommen der Buden? zu begleichen hätten, nach vorgenommener Berechnung entfällt für Pritlach 1187 fl 13 kr und für die Gemeinde Neumühl 472 fl 15 kr. Nachdem die Gemeinde Neumühl ihre Äusserung abgibt, sie werde eine Beitragsleistung nicht früher bezahlen als bis ihnen solches von Seite der k. k. Bezirksbehörde wird vorgeschrieben werden, daher stellen die Gefertigten als Kirchenausschussmitglieder die ergebene Bitte: Eine löbl. k. k. Bezirkshauptmannschaft wolle sich betreff Eintreibung die der Gemeinde Neumühl zufallenden Beitragsleistung, für die hergestellten Baulichkeiten in dem Pritlacher Pfarrgebäude gütigst verwenden;
Da diese Arbeiten längst durchgeführt sind und der Bauunternehmer Franz Jerabek aus Eisgrub als seinen Verdienst beglichen haben will, die Betreibung veranlasst werden möge.
Die Position pr 235 fl 60 kr wurde von Seite der hohen k. k. Statthalterei vorbehalten.
Die Steuerausweise für Pritlach und Neumühl liegen sub bei.
Pritlach am 4. März 1894
gez. Johann Haan, Kirchenausschuss; Andreas Schneider, Kirchenausschuss

29. März 1894

Hohe k.k. Statthalterei in Brünn
Der k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz überreicht ergebenst unter Rückschluss der Beilagen best. h. Erlasses vom 26. Dezember 1893 Z 39540 die protokollarische Äusserung des Kirchenkoncurrenzausschusses von Prittlach rücksichtlich der Nothwendigkeit der an den Religionsfondsgebäuden daselbst zu bewirkenden Bauherstellungen des erforderlichen Bauaufwandes mit dem Beifügen zur h. Verfügung, daß in diesem Falle nach h. a. ganz unmaßgeblichen Ansicht von einer Localerhebung abgesehen werden könnte.
Auspitz am 29. März 1894

11.April 1894

No 6136
Stempel  11APR 94Bezirkshauptmannschaft Auspitz
An den Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach
Laut des von der k.k. Statthalterei < adjustirten Erlass haben >
Hievon wird das ./. zufolge Erlasses der k.k. Statthalterei vom 1. April d. J. No 11138 in Kenntnis gesetzt und weiter aufgefordert die zuliegende Kundmachung betreffend die Vergebung der fraglichen Arbeiten an befugte Werkmeister im Awardwege in der Gemeinde zu verlautbaren und sich zu der Licitationsverhandlung h. a. einzufinden.
Baulicitations-Kundmachung
Von der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz wird bekanntgegeben, dass anläßlich der Bauherstellungen an den Religionsfondsobjekten in Prittlach Professionistenarbeiten, Materiallieferungen sowie Fuhr- und Handlangerlöhne im Gesamtbetrage von 2569 fl 47 kr im Wege der öffentlichen Lizitation am 28. April 1894 um 10 Uhr vormittags in den Amtslocalitäten der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz an den Mindestfordernden überlassen werden. Baubewerber und Lieferungslustige werden zu dieser Lizitation mit dem Beisatze eingeladen, dass die näheren Baubedingnisse hieramts in den Amtsstunden eingesehen werden können.
Auspitz am 12. April 1894

1. April 1894

No 11138
Nach Erhalt des mit dem Berichte vom 29. März 1894 Z 5478 vorgelegten hierort < adjustirten Kostenanschlages belaufen sich die Kosten für die im Erhebungsprotokolle vom 3. Juni 1893 näher bezeichneten Herstellungen an den Religionsfondsobjekten in Prittlach u. zw. laut Überschlages I bezüglich der Pfarre auf 1874 f 83 kr u. laut Überschlag II bezüglich der pfarrlichen Wirtschaftsgebäude auf 694 f 64 kr im Ganzen auf 2569 fl 47 kr wovon auf Materialien u. Professionistenkosten 2278 fl 60 kr u. auf die Fuhr- und Handlangerlöhnungen 290 fl 87 kr entfallen.

In Ermangelung einer verfügbaren von Kirchencassabarschaft u. da der  dortige Bonificient zu einer Beitragsleistung nicht verpflichtet ist, wird von dem Gesamtkostenbetrage die Pfarrgemeinde Prittlach die Fuhren u. Handlangerlöhnungen im ganzen Betrage von 290 fl 87 kr zu zwei Drittheile die mit 2278 fl 60 kr berechneten Materialien u. Professionistenkosten 1519 fl 07 kr zusammen 1809 fl 94 kr, die restlichen 759 fl 53 kr der Religionsfond u. zw. nach Maßgabe des Ergebnisses der Sicherstellungsverhandlung u. des allfälligen Erlöses für das erübrigte meistbietend zu veräussernde alte Materiale zu bestreiten haben. >

In Anbetracht der constatirten Nothwendigkeit wird die Ausführung dieser Herstellungen bewilliget u. werden der Herr k.k. Bezirkshauptmann aufgefordert, die Begabung der fraglichen Arbeiten im Awardwege an befugte u. verlässliche Werkmeister unter den zu Folge statth. Erlasses vom 6. August 1890  Z 24438 für Staatsbauen geltenden Normen mit Festsetzung  eines entsprechenden Kollaudungstermines u. einer mindestens einjährigen Haftungspflicht unverzüglich zu veranlassen u. das Ergebnis, insofern hiebei niedrigere als die adjustirten Preise erzielt werden, im hierortigen Namen zu genehmigen, zugleich aber darauf zu dringen, dass mit der Ausführung sofort begonnen werde. Auch haben der Herr k.k. Bezirkshauptmann zur Überwachung der Bauausführung eine Bauaufsicht im Sinne des form. Erlasses vom 23. Juni 1876 Z 15556 zu bestellen.
Nach Vollendung u. anstandsloser Übernahme dieser Arbeiten ist unter Vorlage aller einschlägigen Behelfe u. des Nachweises über den Erlös für das erübrigte, meistbietend zu veräussernde alte Materiale um die Flüssigmachung der ?tungen einzuschreiten.
Die Berichtsbeilagen folgen zurück.
Brünn am 1. April 1894
Für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
An den Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz

12. April 1894

Zl 6136

Baulititations-Kundmachung
Von der k.k Bezirkshauptmannschaft in Auspitz wird bekannt gegeben, dass anlässlich der Bauherstellungen an den Religionsfondsobjekten in Prittlach, Professionistenarbeiten, Materiallieferungen, sowie Fuhr- und Handlangerlöhne im Gesamtbetrage von 2569 fl 47 kr im Wege der öffentlichen Lizitation am 28.ten April 1894 um 10 Uhr vormittags in den Amtslokalitäten der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz an den Mindestfordernden überlassen werden.
Baubewerber und Lieferungslustige werden zu dieser Lizitation mit dem Beisatze eingeladen, dass die näheren Baubedingnisse hieramts in den Amtsstunden eingesehen werden können.
Auspitz am 12. April 1894Der k.k. Bezirkshauptmann  gez. Stempel und Unterschrift

28.04.1894

Protokoll
Aufgenommen am 28. April 1894 bei der k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz in Gegenwart der Gefertigten
Gegenstand ist die Sicherstellung von Conservations Bauherstellungen an den Religionsfonds-Objekten in Prittlach. Nachdem die hohe k.k. Statthalterei mit dem Erlasse vom 1. April 1894 Z 11138 die an den obgenannten Religionsfonds-Gebäuden in Prittlach notwendigen Bauherstellungen nach den Kostenanschlägen dto Brünn 6. Dezember 1893 innerhalb des adjustirten Betrages von zusammen 2569 fl 47 kr wovon auf Materialien und Professionistenkosten 2278 fl 60 kr und auf Fuhr- und Handlangerlöhne 290 fl 87 kr entfallen, bewilligt hat, wurde die Ver?dirung in Befolgung des oberwähnten hohen Erlasses im Beisein des Kirchenconcurrenzausschusses von Prittlach am heutigen Tage gepflogen wobei die erschienen Offerenten erklärten die in den bezogenen Kostenanschlägen angeführten und auf den Gesamtbetrag per 2569 fl 47 kr veranschlagten Bauarbeiten mit einem Nachlasse wie folgt zur Ausführung zu übernehmen u. zw.
I.            Herr Franz Jerzabek Maurermeister in Eisgrub: 50 fl …Aufzählung bis 299 fl
II.           Herr Johann Wanarek, Baumeister in Auspitz: 76 fl …Aufzählung bis 298 fl
Franz Jerzabek Maurermeister in Eisgrub hat als Mindestfordender bei vorstehend spezifizirten Bauarbeiten bei dem Nachlasse von 299 fl somit um den Betrag 2270 fl 47 kr erstanden und verpflichtet sich die ihm kundgewordenen Baubedingungen /: zur Statth. Z 24438 an 1890 :/ genau einzuhalten, sämmtliche Arbeiten sofort in Angrif zu nehmen, solid und dauerhaft durch befugte Gewerbsleute bis Ende Juni 1894 bewirken zu lassen und haftet ferner durch ein Jahr vom Tage der anstandslosen Collaudirung für die Solidität der bewirkten Arbeiten mit einer 10% sage zehnperzentigen Caution, welche von dem bezüglichen Verdienstbetrage ihm (in) Abzug gebracht wird, weiteres erlegt er 1 Stück Protokollstempel von 50 kr, 20 Stück Stempeln zu Vorausmass und Kostenanschlägen a 50 kr = 10 fl, 1 St. Stempel für Baubedingungen 50 kr, 1 Vertragsstempel zu 15fl, zusammen 26 fl.
Vorstehendes Protokoll wird mit dem Bemerken geschlossen u. gefertigt, daß das alte unbrauchbare erübrigte Material seinerzeit zur Veräusserung gelangen wird.
gez. Unterschriften: Julius Trepetka ?, Schaffa; Andreas Schneider Kirchenausschuss; Jerabek Franz Maurermeister; Vinzenz Neu Bürgermeister; Franz Tinz Pfarrer
coram me ? k.k. Auspitz
Vorstehender Award?-Abschluß wird auf Grund u. im Sinne des hohen Statthalterei-Erlasses vom 1. April 1894 bestätigt.
Der k.k. Bezirkshauptmann gez. Unterschrift

April 1894 Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Endgefertigter erlaubt sich hiemit sein Concessions-Dekret, sowie seinen Erwerbsteuerschein zu seiner Legidimirung als Maurermeister, bezüglich der Bauarbeiten-Übernahme in der Prittlacher Pfarrei, einer löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft mit der Bitte zu unterbreiten, dieselbe wolle nach gepflogener Einsicht die Documente gefälligst retourniren.
Hochachtungvoll, ergebenst Jerabek Franz Maurermeister

30. April 1894

No 17144

Stempel Bezirkshauptmannschaft Auspitz 30. APR 94
I.            An H. Franz Jerabek Maurermeister in Eisgrub
Indem ich das Ergebnis der Awardverhandlung vom 28. April l. J. wonach Sie die Bauherstellungen an den Religionsfondsobjekten in Prittlach um den Betrag von 2270 fl 47 kr erstanden haben, im Namen der h. k.k. Statthalterei genehmige, schliesse die mit der Eingabe de praes. 30. April 1894 anher vorgelegte Concession nebst dem diesbezüglichen Erwerbsteuerschein zurück.
II.           /: auf Abschrift ad I. :
Hievon wird der Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, binnen 8 Tagen eine geeignete Persönlichkeit für die Führung der Bauaufsicht anher in Vorschlag zu bringen.
III.          Hohe k.k. Statthalterei in Brünn
Der k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz z. Z. 11138 zeigt ergebenst an, dass die Herstellungen an den Religionsfondsobjekten in Prittlach an den Maurermeister Franz Jerabek in Eisgrub gegen sofortige Inangriffnahme laut des h. a. genehmigten Protokolles vom 28. April l. J. um den Betrag von 2270 fl 47 kr vergeben wurden und dass wegen der Bauaufsicht unter einem das Nötige veranlasst wurde.
Auspitz am 30. April 1894  gez.

7. May 1894


7. May 1894
Stempel Franz Jerabek conc. Maurermeister Eisgrub   Eisgrub 7. May 1894
Löblicher Gemeinde-Vorstand in Prittlach
Ich warte vergebens auf eine Nachricht bezüglich des Kostenanschlages und Planes für die Arbeiten in der Pfarre dortselbst. Ich erlaube mir nun an den löbl. Gemeindevorstand die Bitte zu richten, wenn selbe in der Gemeinde-Kanzlei aufliegen, mir sie sofort zu senden. Sollte dies nicht der Fall sein, so bitte ich nochmals einen löbl. Gemeindesvorstand, dieselben mit den Boten bei der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz zu urgieren (drängen).
Hochachtungsvoll Jerabek Franz

12. Mai 1894

Löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft
Zufolge Aufforderung vom 30. April 1894 Z 7144 wird berichtet, dass zur Herstellung der Baugebrechen bei dem Pfarrgebäude in Pritlach als Fachmann für die anstandslose Durchführung, zur Daueraufsicht der H. Pfarrer Franz Tinz und der Bürgermeister Vincenz Neu aus Pritlach in Vorschlag gebracht werden.
Pritlach am 12. Mai 1894 der Bürgermeister mit Einverständnis des Kirchenconkurrenzausschusses      gez. Vinzenz Neu Bürgermeister

17. Mai 1894

N 8119

Stempel Bezirkshauptmannschaft Auspitz 17.MAI 94
An den Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach
Die unterm 12. Mai l. J. Z 77 anher erstattete Anzeige wonach mit der Beaufsichtigung der Bauausführung an den Religionsfondsobjekten in Prittlach der hochwürdige H. Pfarrer Franz Tinz und der Gemeindevorsteher H. Vincenz Neu in Prittlach betraut wurden, wird zur Kenntnis genommen.
Auspitz am 17. Mai 1894  gez. U.

10. August 1894

Protokoll
dto Pritlach am 10. August 1894
Aufgenommen vom Gemeindevorstande aus Pritlach, zufolge Auftrages der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz über den Verkauf der laut beigeschlossenen Inventar dto 8. August 1894 der bei dem Religionsfondsgebäude in Pritlach nach hergestellter Renovierung zurückgebliebenen alten Materialien und sonstigen an diesem Gebäude nicht mehr verwendbaren Gegenstände.
Gegenwärtig die Gefertigten. Die Lizitation wurde mittelst Trommelschlag in der Gemeinde öffentlich kund gemacht und es wurden nachstehende Gegenstände in folgender Weise feilgeboten:

ca  August 1894

No 133
Löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Nachdem die Bauherstellungen in dem Prittlacher Pfarrgebäude vollkommen ausgeführt sind, so wird selbes der k.k. Bezirkshauptmannschaft zur geneigtesten Anzeige gebracht und zugleich ersucht die Collaudirung dieser Bauausführungen ob dem Pfarrgebäude zur Veranlassung zu bringen.         
gez.  Vinzenz Neu der Bürgermeister Andreas Schneider Kirchenausschuss

21. August 1894

N 13217
An den Gemeinde-Vorstand in Pritlach
Mit Beziehung auf den Bericht No 133, wird der  ./.  aufgefordert, die seinerzeit h. a. entsahnten Baupläne und Kostenanschläge rücksichtlich der Bauherstellungen an den dortigen Religionsfondsobjekten allsogleich anher vorzulegen.
Auspitz am 21. August 1894
gez. Faksimile

28. August 1894

13348  ;  13500
/: Auf Umschlag über Act :/  wird der hohen k.k. Statthalterei in Brünn
mit Beziehung auf den h. Erlass vom 1. April l. J. Z 11138 zur hochgeneigten Verfügung mit dem ergebenen Beifügen vorgelegt, dass der für das erübrigte veräusserte alte Material eingegangene Erlös per 44 fl 21 kr unter einem mittels Postanweisung in Vorlage gebracht wird.
Auspitz, am 28. August 1894 Aktenvermerke

5. September 1894

N 1483
Eingangsstempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 10. SEP 94  Z 30798
Wird dem Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz bei dem Umstande, als laut Berichtes des Gemeindevorstehers und des Kirchenconcurrenz-Ausschusses in Prittlach die Bauherstellungen an den dortigen Pfründengebäuden bereits durchgeführt wurde, aus dem Bericht vom 28. August 1894 Zl 13500 mit der Aufforderung zurückgestellt, nunmehr die Collaudirung der Bauherstellungen unverzüglich zu veranlassen und über das Ergebens derselben unter Anschluß der Collaudirungsprotokollen und der Baurechnung sowie der sonstigen einschlägigen Behelfe anher zu berichten, im Falle jedoch die Collaudirung dermalen nicht möglich wäre, sich über das innliegende Papier des Maurermeisters Franz Jerabek in Eisgrub um Gewährung einer Abschlagszahlung unter Communicats-Rückschluß eingehend zu äußern.
Bemerkt wird, dass der hieher vorgelegte Erlös für veräußertes alte Materiale per 44 fl 21 kr bis auf weiteres bei der k.k. Finanz-Landes-Cassa depositirt wurde.
Brünn 5. September 1894
für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift

August 1894

Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz
Ergebenst Gefertigter erlaubt sich hiermit um die Auszahlung einer a conto Zahlung für die in der Religionsfondspfarre zu Prittlach hergestellten Bauarbeiten höflichst zu bitten, da diese Arbeiten Ende Juli d. J. fertig gestellt wurden, bis zur Collaudireung aber noch lange dauern dürfte, und ich durch diese Bauarbeiten meiner Baarmittel ganz entblöst, nicht in der Lage bin, meine Gläubiger, die an diesen Arbeiten theilgenommen haben, zu befriedigen.
Hochachtungsvoll, ergebenst Jerabek Franz conc. Maurermeister Eisgrub

14.September 1894

N 14837
Ich ersuche um gefällige Entsendung eines Herrn Staatstechnikers zu der auf den 18. Sept. 9 ½ Uhr vormittags anberaumten Collaudirung der Bauherstellungen an den Pfründengebäuden in Prittlach.
Die diesbezüglichen Bezugsakten werden beigeschlossen.
 Auspitz am 14. September 1894
Der k.k. Bezirkshauptmann gez. Unterschrift
An das löbliche technische Departement der k.k. Statthalterei in Brünn

19. September 1894

Collaudirungsprotokoll
aufgenommen am 19. September 1894 im Pfarrhause zu Pritlach in Gegenwart der Gefertigten.
Gegenstand
Der Gemeindevorstand von Pritlach hat unterm 13. August 1894 Zl 133 bei der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz die Fertigstellung der mit dem Statthalterei-Erlaße vom 1. April 1894 Zl 11138 bewilligten Bauherstellungen an der Religionsfondskirche resp. Pfarre in Pritlach angezeigt. Die Behörde hat daher mit dem Erlaße vom 14. September 1894 Zl 14837 die Collaudirung auf den heutigen Tag festgestellt. Bei der genauen Besichtigung wurde nun folgendes konstatirt.
Die in den beiden Kostenanschlägen vom 1. und 3. November 1893 verrechneten Arbeiten wurden pünctlich genau nach den beiden Anschlägen und zwar so weit dieß sichtbar ist solid und gefällig durchgeführt. Die wenigen Mehrarbeiten sind vollkommen begründet und bestehen zum Theile aus Herstellungen die blos irrthümlicherweise bei der großen Masse von Gebrechen während der Aufnahmen übersehen und vergessen wurden. So wurden folgende Mehrherstellungen am heutigen Tag konstatirt und aufgenommen:
1. Am Wohngebäude:
a.) Bei den Abortherstellungen sind die beiden Thürbeschläge nicht gerechnet worden im Kostenanschlag
b.) dasselbe gilt von den beiden Abortgainzen?
c.) Im Zimmer No 4 1. Stock ist ein neues Fensterbrett beigestellt und versetzt worden
d.) Im Kabinet No 2 ebenerde ist zum Ofen ein neues 2,5 m langes Blechrauchrohr samt Querstück beigestellt worden. Unter den Ofen ist ein neuer Sockelstein (50/60/15) cm groß beigestellt worden.
e.) Das Gitter im Cabinet No 1 ebener Erde ist nicht mehr versetzt worden
f.) Statt der Fußbodenreparatur im Cabinet No 2 ist dieselbe Arbeit im Eckkabinet No 1 des 1. Stockes durchgeführt worden.
g.) Beim Hauseingangsthor mußte ein neues Schloß beigestellt werden, so auch die zwei Thürbänder desselben Thors.
h.) Bei Sperrherd ist ein neues Putzthürchen beigestellt worden so auch kleinere ?
i.) In der Küche ist die Stufe zur Kammer neu von Ziegeln hergestellt worden dieselbe ist 50/90 cm groß, 15 cm hoch
k.) Im Cooperatorszimmer ist der Fußboden ganz neu gemacht worden statt blos zu Hälfte
l.) Das Pflaster des Vorbaues im 1. Stock hat 30 cm mehr in dem Breiteausmaß anstatt 2,50  -  2,80 m
m.) Im Zimmer No 3 Parterre ist die Abtragung und Wiederaufstellung des Ofens behufs Fußbodenreparatur nicht gerechnet worden
n.) die Thür vom Gang 1. Stock zum Abortvorbau bekam ein neues Schloß
o.) Laut vorgewiesenem  Waagebüchel der Gemeinde sind beide Blechthüren Pos. 15. der Schloßerarbeit des Verschlages zu ? 57 klo schwer gerechnet worden

B Wirtschaftsgebäude
a.) Die Scheuer: An Holzmateriale bei der Dachreparatur  ist verwendet worden: 40 m 13/16 cm starkes Dachgehölz und Latten 1 Schock die Arbeit 3 Zimmerleute. Dachziegeln wurden verwendet im Ganzen am Pfarrhause und sämtlichen Gebäuden 2000 Stück, den entsprechenden Kalk und Sand.
Für die Reparatur der Bretterverschallung zwischen der Banse und Tenne sind zwei Zimmerleute durch einen Tag verwendet worden. Benutzt wurden alte Bretter.
b.) In der Holzlage ist in der neuen Verschallung eine Thür hergestellt worden. Es wird daher der Beschlag dieser Thüre zu rechnen sein.
c.) Im kleinen Kuhstalle ist ein neues Ziegelpflaster in Mörtel gelegt worden.
d.) Im Keller-Vorraum ist eine neue Blindrahme zu den neuen Flügeln beigestellt und versetzt worden.
e.) Im Dachgehölz ist unter der  ?  ein neuer Sparren eingezogen worden. Der Sparren ist 5 m lang 13/16 cm stark; An Latten sind 10 Stück neue Latten eingezogen worden. Das Dach mußte an der  ?  entsprechend geöffnet werden. Verwendet 2 Zimmerleute/Dachdecker durch 1 Tag.
f.) Am Dach ist ein neues Gatter hergestellt worden, die Thüre dieses Gatter ist 85/105 cm groß, so sind auch zwei neue kleine Fallthürchen in die Dachfenster versetzt worden. Unter diese sowie die weiteren Arbeiten wird seitens des Unternehmers eine getrennte Rechnung gelegt.
g.) Im Wagenschopfen sind die Innenwände verzwickt und geweissigt worden.
h.) Zwischen dem Abortvorbau und dem Hofthor ist ein 1 m breites Rigelpflaster hergestellt worden.
Den Dachgatter samt den kleinen Dachfensterfallthüren berechnet der Unternehmer mit 5 fl an Allem.
Sämtliche Arbeiten sind wie schon bemerkt wurde solid durchgeführt worden und werden daher diese Herstellungen als übernommen betrachtet.
Für altes Material wurde der Betrag von 44 fl 21 kr gelöst und der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz abgeführt.
Hiermit geschloßen und gefertigt nachdem sich die Anwesenden dem Befunde zustimmend beschließen.
gez. Karl Petnik k.k. Bauadjunktor; Franz Tinz Pfarrer; Andreas Schneider Kirchenausschuss;
Johann Haan Kirchenausschuss; Jerabek Maurermeister; Jul. Stock Patronats?; Vinzenz Neu Bürgermeister von Pritlach; Andreas Landauf Bürgermeister von Neumühl ist von den angeführten Punkten nicht überzeugt. Bei der Verhandlung nicht anwesend gewesen.

26.September 1894

No 33181

Das unmittelbar hierorts eingebrachte Reisepartikulare des k.k. Bauadjunkten Karl Petnik, anlässlich der Collaudierung der Bauherstellungen an den Pritlacher Pfarrgebäuden wurde auf 11 fl 48 kr adjustirt.
Da dieser Betrag aus der beim eigenthümlichen Vermögen der Pritlacher Pfarrkirche verfügbaren Cassabarschaft bestritten werden kann, so ist derselbe zu Gunsten des Partikularlegers einzuheben und der mitfolgende Partikulare mit der bezüglichen Parcipientenquittung der betreffenden Kirchenvermögensverwaltung zum Rechnungsbelege zuzustellen.
Brünn am 26. September 1894für den k.k. Statthalter  gez. Unterschrift
An den k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz

10 OCT 94

Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 10. OCT 94
An das hochwürdige Pfarramt in Prittlach
Das anruhende Reisepartikulare des k.k. Bauadjuncten Karl Petnik anläßlich der Collaudirung der Bauherstellungen an den dortigen Pfarrgebäuden wurde auf 11 fl 48 kr adjustirt. Nachdem dieser Betrag aus der beim Vermögen der Pritlacher Pfarrkirche verfügbaren Cassabarschaft zu bestreiten werden kann, wird das – ersucht diesen Betrag baldigst anher senden zu wollen.
Das Partikulare mit der Parcicientenquittung wolle zum Rechnungsbelege rückbehalten werden.
13.10.941

Zugrundelegung die adj. Kostenanschläge von1893 und Collaudirungsprotokoll vom 19. September 1894

31.10.1894

No 34562
Laut der von dem k.k. Bauadjunkten Carl Petnik in Brünn mit Bericht vom 1. Oktober 1894 vorgelegten, hierorts adjustierten Berechnung, betrgen die Kosten der mit dem h. statth. Erlasse vom 1.April 1894, Z 11138 bewilligten Bauherstellungen an den Pfarr- u. Wirtschaftsgebäuden der Religionsfondpfarre in Prittlach sammt den nothwendigen Mehrarbeiten, welche hiemit nachträglich genehmigt werden 2356 fl 18 kr woran die Pfarrgemeinde Prittlach die Fuhr und Handlanger-löhnungen im ganzen Betrage von 265 fl 47 kr und von den Material- und Professionistenkosten gar 2090 fl 71 kr zwei Dritttheile pr 1393 fl 81 kr. Zusammen 1659 fl 28 kr zu bestreiten hat, wogegen die restlichen 696 fl 90 kr aus dem Religionsfonde zu berichtigen sind.
Nachdem diese Arbeiten laut des Collaudirungsprototkolles vom 19. September 1894 entsprechend hergestellt worden sind, wird das k.k. Steueramt in Auspitz unter einem angewiesen, den auf den Religionsfond als Patron entfallenden Theilbetrag von 696 fl 90 kr gegen gestempelte von Herrn k.k. Bezirkshauptmann vidirte Quittung an den Maurermeister Franz Jerabek in Eisgrub als Bauunternehmer zu erfolgen, hievon aber die 10 % ige Caution per 235 fl 60 kr in Abzug zu bringen, und im politischen Deposit zu vermachen, solche blos 461 fl 30 kr baar auszuzahlen.
Mit dieser Caution hat der Unternehmer für seine Arbeiten durch ein Jahr vom Collaudierungstage  an d.i. bis 19. September 1895 zu haften und ist ihm dieselbe erst dann zu erfolgen, wenn bis dahin keine, aus seinem Verschulden erwachsene Gebrechen an den Bauherstellungen wahrzunehmen sein werden, woran sich nach Ausgang der Haftzeit durch eine Nachrevision die Überzeugung zu verschaffen sein wird.
Anlangend den mit dem Berichte vom 28. August 1894 Z 13500 anher vorgelegten Erlöss für veräussertes Materiale pr 44 fl 21 kr wird dem Herrn k.k. Bezirkshauptmann eröffnet, dass unter einem der k.k. Finanz-Landes-Kasse in Brünn die Weisung ertheilt wird, den Theilbetrag pr 14 fl 74 kr im Religionsfonds-Subjournale sub Cap 14 Tit 8 P 14 Rubrik Verschiedene Einnahmen in Empfangsverrechnung zu nehmen. Der Restbetrag pr 29 fl 47 kr d. i. neunundzwanzig Gulden 47 kr folgt mit dem Auftrage zurück, denselben zu Händen des Prittlacher Kirchenconcurrenzausschusses zu erfolgen.
Schliesslich werden der Herr k. k. Bezirkshauptmann angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlungsschuldigkeit der Pfarrgemeinde dem Bezugsberechtigen ehestens zugewendet werde.
Die Bezugsakten folgen im Anschlusse mit.
Brünn am 31. Oktober 1894
Für den k. k. Statthalter  gez Unterschrift
An den Herrn k. k. Bezirkshauptmann in Auspit

5. November 1894

Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz
Endgefertigter erlaubt sich hiermit an eine löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft die höflichste Bitte zu stellen, dieselbe wolle die Bezahlung der Bausumme für die Arbeiten in der Religionsfondspfarre zu Prittlach veranlassen, indem schon bereits seit der Collauderung 7 Wochen verstrichen sind und Gefertigter weder Geld noch einen Bescheid erhalten hat, von seinen Gläubigern aber fortwährend zur Bezahlung ihrer Forderungen gedrängt wird und ferner seiner ganzen Baarmittl entblöst, so dass er kaum seinen Pflichten als Gewerbemann nachkommen kann.
Hochachtungsvoll, ergebenst
Eisgrub am 5. November 1894  gez. Jerabek Franz

19 Nov. 1894

18602
An den Kirchenconcurenzausschuss in Prittlach
Laut der adjustirten Baurechnung an Erlass werden.
Anlangend den unterm 8. August l. J. anher vorgelegten Erlös für veräussertes altes Materiale per 44 fl 21 kr so wird hievon der Theilbetrag per 14 fl 74 kr für den Religionsfond  ?  während der Restbetrag pr 29 fl 47 gegen eine anher vorzulegende Empfangsbestätigung zurückgestellt wird.
Die auf die Pfarrgemeinde entfallende Zahlungsschuldigkeit ist dem bezugsberechtigten Bauunternehmer ehestens zuzuwenden.
Hievon wird der – zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 31. Oktober l. J. Z 34562 mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, den Maurermeister Franz Jerabek in Eisgrub hievon allsogleich zu verständigen.
Auspitz am 19. Novbr. 1894

6. November 1894

k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz N 17735  Eingangsstempel 6 NOV 94
Franz Jerabek, Maurermeister in Eisgrub
Bittet um die Auszahlung der Bausumme für die Arbeiten in der Pfarre zu Prittlach
adto 5.ten November 1894

6 November 1894
17735
Auf Umschlag über Eingabe des Maurermeisters Jerabek wird der hohen k. k. Statthalterei in Brünn mit Beziehung auf den h. Erlass vom 26. September l. J. No 33181 mit dem Beifügen ergebenst vorgelegt, dass die Bezugssachen unterm 14. September 1894 Z 14837 dem technischen Departement übermittelt wurden und bis nun nicht zurückerlangt sind.
Auspitz am 6. November 1894 gez. Unterschrift

5 Dezember 1894

No 39450
?  dem Herrn k. k. Bezirkshauptmann in Auspitz
Aus dem Bericht vom 6. November 1894 Z 17735 unter Hinweis auf den h. o. Erlass vom 31. Oktober 1894 Z 34562 zurückgestellt.
Brünn am 5. Dezember 1894
Für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
Stempel Bezirkshauptmannschaft Auspitz 15.DEC 94   No 20164
Fand seine Erledigung mit Z 19977, somit ad acta
Auspitz am 16. Dezember 1894

6 Dezember

Empfangsbestätigung
Über 29 fl 47 kr d. i. zwanzig neun Gulden 47 Kreuzer in öst. W. welchen Betrag der Gefertigte von dem Erlös pr 44 fl 21 kr für veräussertes altes Material von dem Religionsfondsgebäude in Pritlach als Theilbetrag durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz auf Grund des Bescheides vom 19. November 1894 Z 18602 ausbezahlt erhalten habe.
Pritlach am 6. Dezember 1894
Der Bürgermeister gez. Vinzenz Neu  Stempel
Vidi!       gez. Unterschrift Bezirkshauptmann
Stempel  

8 Dezember 1894

Nr. 216
Löbl. Gemeindevorstehung in Neumühl
Auf Grund des Erlasses von der hoh. k.k. Statthalterei in Brünn vom 31. Oktober 1894 Z 34562 und Bescheid von der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz vom 19. November 1894 Z 18602 über die vom 1. April 1894 Z 11138 bewilligten Bauherstellungen an dem Pfarr- und Wirtschaftsgebäude der Religionsfondspfarre in Pritlach zu welcher die Gemeinde Neumühl eingepfarrt ist, daher auch zur Pfarrgemeinde gehört, die adjustirten Kosten samt den nothwendigen Mehrarbeiten, welche nachträglich genehmigt wurden zu 2356 fl 18 kr betragen, wovon die Pfarrgemeinde diess ist Pritlach und Neumühl die Fuhren und Handlangerlöhnungen im Ganzen per 265 fl 47 kr und von dem Material und Professionistenkosten per 2090 fl 71 kr zwei Drittel pr 1393 fl 81 kr zusammen 1659 fl 28 kr zu bestreiten haben, wogegen die restlichen 696 fl 90 kr aus dem Religionsfonde bestritten /: werden :/ also beglichen werden.
Nachdem diese Arbeiten laut des Collaudirungsprotokolles vom 19. September 1894 entsprechend hergestellt worden sind, die Pfarrgemeinde angewiesen wurde, den vorerwähnten Betrag pr 1656 fl 28 kr wovon der fünfte Theil pr 331 fl 85 kr auf die Gemeinde Neumühl und für Pritlach 1327 fl 43 kr entfällt, an den Maurermeister Franz Jerabek in Eisgrub gegen gestempelter Quittung ehestens zu bezahlen sei, von welchem der vorbenannte Bauunternehmer in Kenntnis gesetzt wurde.
Pritlach am 8. Dezember 1894
Der Bürgermeister gez. Vinzenz Neu