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Religionsfondsgebäude der Pfarre Prittlach 1896

24. Jänner 1896
In vorläufiger Erledigung des Berichtes vom 7. Jänner 1896 Zhl 20921 betreffend die Religionsfondspfarre in Prittlach beehre ich mich den Herrn Bezirkshauptmann zu ersuchen die Nachrevision der Herstellungen von der angeführten Pfarre im Sinne des statth. Erlaßes vom 31. Oktober 1894 Zhl 34562 auf den 10. Februar 1896, 9h 30 I v. m. auszuschreiben, zu dieser Verhandlung den Unternehmer Frz. Jerabek Maurermeister in Eisgrub, den Kirchenkonkurrenzausschuss, den Patronatspräsentanten sowie den Pfarrer einzuladen und die erfolgte Ausschreibung anher bekannt zu geben.
Technisches Departement der k.k. Statthalterei
Brünn am 24. Jänner 1896
Der kk Oberbaurat gez. Unterschrift
An die löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz

26.1.1896
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 26 JAN 96  N 1638
I.  An den Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach
Die Nachrevision der Bauherstellungen an der dortigen Religionsfondspfarre wird am 10. Februar l. J. 91/2 Uhr vormittags in Beisein eines Staatstechnikers vorgenommen werden. Hiervon wird der ./. behufs Theilnahme an dieser Verhandlung, zu welcher auch der H. Ortspfarrer, dann der Patronatsrepräsentant und der Unternehmer Franz Jerabek, Maurermeister in Eisgrub einzuladen sind, in Kenntnis gesetzt.
II. /. Auf Abschrift ad I  :/
Hiervon beehre ich mich das löbl. k.k. Statthalterei-Departement in Brünn mit Beziehung auf die dortige Nota vom 26. ? Z 26“ in Kenntnis zu setzen.
Ab 26.1.896  ??? Bezirksamt Auspitz

1/2/1896
An den Vorstand des Kirchenkonkurrenzausschuss in Pritlach
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, nach Rücksprache mit dem Obmann des Kirchenkonkurrenz-Ausschusses anher zu berichten, ob die im kurzen Wege anher gelangte Anzeige, daß die Angelegenheit der strittigen Beitragsleistung zu den Kosten der in jüngster Zeit (1894/5) durchgeführten Bauherstellungen bei der dortigen Kirche und Pfarrgebäude bereits eine Einigung erzielt ist, auf Wahrheit beruht.
1./2.  896

10. Februar 1896
Protokoll
aufgenommen am 10. Februar 1896 in dem Pfarrhause zu Pritlach in Gegenwart der Gefertigten
Gegenstand
Mit dem statth. Erlaß vom 31. Oktober 1894 ZL 34562 wurden die Bauherstellungen an der Religionsfondspfarre in Pritlach, welche mit dem statth. Erlaß vom 1. April 1894 ZL 11138 bewilligt wurden, nach Fertigstellung übernommen, die Verdienstbeträge zugewiesen und der Bauunternehmer Frz. Jerabek aus Eisgrub mit seiner Caution per 235 fl 60 kr bis 19. September 1895 haftpflichtig erklärt.
Mit dem Erlaße der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz vom 26. Jänner 1896 ZL 1638 wurde nun, behufs Anweisung der erliegenden Caution zur Auszahlung an den Unternehmer, die Nachrevision auf den heutigen Tag bestimmt. Bei genauer Durchsicht jener Arbeiten und Gestellungen die im Kostenanschlag und der betreffenden Baurechnung verzeichnet sind wurden dieselben Durchgangs im guten Zustande gefunden, abgesehen ganz unbedeutende kleine Mängel an dem Abortfenster des 1. Stockes und an den Thürn zu Kaplanei, welche der Unternehmer zu beseitigen haben wird., und etliche geringe Verputzdefekte die jedoch dem genannten Werkmeister keineswegs zur Last gelegt werden. Auf Grund dieses Ergebnisses unterliegt es keinem Anstande dem Unternehmer Frz. Jerabek dessen Caution flüßig zu machen.
Hiermit geschloßen und gefertigt gez. Jul. Stock Patronatsrep.; gez. Petnik Bau-Adjunktor; Franz Tinz Pfarrer; Vinzenz Neu Bürgermeister; Andreas Landauf Bürgermeister; Andreas Schneider Kirchenausschuss; Johann Haan Kirchenausschuss; Johann Seifried; Jerabek Franz Maurermeister

11.2.1896
Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Gelegentlich der von mir, zu Folge Erlaß vom 26. Jänner 1896 Zl 1638 am 10. Februar l. J. vorgenommenen Nachcollaudirung der im Jahre 1894 durchgeführten Bauherstellungen an der Religionsfondspfarre in Pritlach wurde die dortige Kirche besichtigt und hiebei der meiner Ansicht nach höchst gefahrdrohende Zustand des Deckengewölbes wahrgenommen.
Die in einer lichten Weise von ca. 60 m zwischen drei Gurten bestehenden Kreuzgewölbe weisen sowohl im Scheitel der ganzen Kirchenlänge nach, als auch in den Gewölbeanläufen ausserordentliche, starke Sprünge auf. Diese Sprünge gehen in der ganzen Gewölbestärke und sind stellenweise bis 18 mmm breit. Die an die Seitenmauern stoßenden Wölbungen der besagten Kreuzwölbungen sind von den Umfassungsmauern der Kirche losgetrennt. Zahlreiche Sprünge sind auch in den Kirchenumfassungsmauern, über den Fenstern usw. Alle diese Sprünge, die Richtung der Mauerneigungen, schließlich der einen Abhang bildende Lattengrund, auf Sanduntergrund ruhend, deuten auf die eigentliche Ursache der Gefahr hin, nämlich auf die Rutschung des Terrains resp. der Fundamente.
Indem ich die Sachlage der löbl. Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige bringe, beantrage ich in Folge schwebender Gefahr des Einsturzes des Kirchengewölbes die sofortige Sperrung der Kirche bis zur weiteren Entscheidung.
Brünn am 11. Februar 1896  gez. K. Petnik k.k. B.A.

13.FEB 96
13.FEB96 Stempel der Bezirkshauptmannschaft Auspitz N 2588
1. An das hochwürdige Pfarramt in Prittlach
Gelegentlich der, von dem staatl. Techniker am /: ihrer Kirche ?:/ Fundamente.
Mit Rücksicht auf die nach dem Gesagten drohende Gefahr des Einsturzes des Deckengewölbes finde ich die unverzügliche Sperrung der Kirche mit dem Bemerken zu verfügen, das die weiter erforderlichen Schritte werden bekannt gegeben werden. Hiernach wolle das ./. das Nötige unaufgehalten veranlassen.
2. Dem Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach zur Kenntnisnahme u. entsprechender, sofortiger Verlautbarung.
3. Statthalterei!
Amtsleiter der k.k. BH in Auspitz zeigt mit Beziehung auf den h. Erlass vom 31. October 1894 Z 34562 ergebenst an dass die Sperrung der Reliogionsfondskirche in Pritlach über Antrag des Staatstechnikers, welcher bei anläßlich der am 10. d.s.m. vorgenommenen Nachcollaudirung der im J. 1894 durchgeführten Bauherstellungen an dem gesagten Kirchengebäude den höchst gefahrdrohenden Zustand des Deckengewölbes Recherchen wegener zur Verhütung des Einsturzes das Letztere verfügt wurde.
18.2.1896 gez.

13. Februar 1896
Löbl. Bezirkshauptmannschaft
Zufolge Aufforderung vom 1. Februar 1896 Z 12116 wird berichtet, dass weder dem Gemeindevorstand noch dem Kirchenconcurrenzausschuss in Pritlach betreff der Beitragsleistung zu den durchgeführten Bauherstellungen an dem Pfarrgebäude, von einer Einigung mit der Vertretung der Gemeinde Neumühl nichts bekannt sei, es wird daher ersucht dahin wirken zu wollen, damit der Bauunternehmer Jerabek in Eisgrub den noch restlichen Betrag von 272 fl 15 kr durch die Gemeinde Neumühl gedeckt, erhalte.
Pritlach am 13. Februar 1896
Der Bürgermeister gez. Neu Vinzenz

22. Feber 1896
N 7095
Das aus Anlass der am 10. Feber l. J. gepflogenen Nachcollaudirung von Bauherstellungen an den Religionsfondsobjekten in Pritlach vorgelegte Reiseparticular des k.k. Bauadjunkten Karl Petnik, wurde hierorts < auf 10 fl 4 kr adjustirt.
Nachdem dieser Betrag aus der, beim eigenthümlichen Vermögen der Pfarrkirche in Pritlach, verfügbaren Cassabarschaft bestritten werden kann ist dasselbe zu Gunsten des genannten Particularlegers ungesäumt einzuheben und die mitfolgende Reisekostenlizidation samt der bezüglichen Percipienquittung der betreffenden Kirchenvermögensverwaltung zuzustellen.
Brünn 22. Feber 1896
Für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
An den Herrn Amtsleiter der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz

4/3/1896
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz  15 FEB 96   Nr. 2762
Der Gemeindevorstand in Neumühl wird unter Bezugnahme des ho. Erlass vom 27/5.1895 Z 8072 aufgefordert, binnen 8 Tagen anzuzeigen, dass der Rest der Beitragsquote der Gemeinde Neumühl pr 272 fl 15 kr zu den Kosten der Bauherstellungen an den Religionsfondsgebäuden in Pritlach eingezahlt wurde, widrigens die diesfalls bereits angedrohten Zwangsmaßnahme zur Durchführung gelangen müßten.
4/3/1896   gez.

5.3.1896
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz  5 MRZ 96   N 3861
An das hochwürdige Pfarramt in Pritlach
Das Reiseparticulare des k.k. Bauadjunkten Carl Petnik aus Anlass der Nachcollaudirung von Bauherstellungen an den dortigen Religionsfondsobjekten, wurde < auf ? Erlass bis kann? > wird das ./. zufolge Erlasses der h. k.k. Statthalterei vom 22. Februar 1896 N 7095 ersucht, den oberwähnten Betrag ehestens einzusenden. Die dieß bezügliche Reisekostenliquidation samt der Partizientenquittung werden beigeschlossen.
Auspitz am 5. März 1896 gez. Unterschrift   Bearbeitungsvermerke 

12. März 1896
Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft!
Der ergebenst gefertigte Vorstand der Gemeinde Neumühl erlaubt sich zu Folge schätzbarster Zuschrift vom 4ten März l. J. Nr. 2762 unter Beilegung einer Abschrift der Bestättigung  vom 28ten Juni 1895, act Nro 8072 den Bericht zu erstatten, dass die Gemeindevorstehung Neumühl gegen die von der Pritlacher Gemeindevorstehung neuerlich vorgenommenen Berechnung des von der Gemeinde Neumühl zu leistenden Beitrages für die Bauherstellungskosten an den Religionsfondsgebäuden in Pritlach von 331 fl 85 kr auf 472 fl 15 kr den Rekurs überreicht habe, weil erstens die Berechnung des von der Gemeinde zu leistenden Beitrages nicht von dem Gemeindevorstande in Pritlach, sondern von dem Kirchenconkurrenz-Ausschusse daselbst, in welchem jedoch die Gemeinde Neumühl vertreten sein muss, vorzunehmen ist.
Die von dem Gemeindevorstande in Pritlach nach dem L.G.V. Bl Nr 11 vom 29ten April 1864 N: ?  nach der direkten Steuer durchgeführte Berechnung des von unserer Gemeinde zu leistenden Beitrages, kann bei uns nicht in Anwendung gebracht werden, da die Gemeinde Neumühl vor hundert Jahren bis jetzt nur immer den fünften Theil als Beitrag zu leisten hatte und auch durch ein neugeschaffenes Gesetz weder die vor demselben bestandenen derartigen Verträge noch ein zwischen zwei Gemeinden vor hunderte Jahren getroffene Einigung aufgehoben oder annulliert werden kann, sondern dieses Gesetz nur bei neu zu errichteten derartigen Verträgen angewendet werden kann, bei jedem gütigen Übereinkommen jedoch gar nicht in Betracht kommt.
Dass der fünfte Theil des von der Gemeinde Neumühl zu leistenden Beitrages richtig ist, beweist die Zuschrift der Pritlacher Gemeindevorstehung vom 8ten Dezember 1894, Nr 216, mit welcher sie den von der Gemeinde Neumühl zu leistenden Beitrag mit einem Fünftel berechnete und mit 331 fl 85 kr in Vorschreibung brachten.
Wie jedoch aus beiliegender Abschrift zu ersehen ist, hat die Gemeindevorstehung zu Neumühl bis zu gewärtigender Entscheidung einen Betrag pr 200 fl erlegt. Eine diess bezügliche Entscheidung ist bis heute nicht erfolgt, auch wurde in dieser Angelegenheit eine Verhandlung noch nicht eingelistet.
Der Gefertigte ersucht demnach bis zur Entscheidung dieser Angelegenheit diess ruhen lassen zu wollen.
Gemeindevorstehung Neumühl den 12ten März 1896
Neumühl am 12ten März 1896Der Bürgermeister gez. Andreas Landauf

18. März 1896
Nr 56
Löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Infolge Auftrages vom 10. März 1896 Z 4022 wird berichtet dass die Gemeinde Pritlach auf sie entfallenden Betrag als Beitragsleistung zu den Bauherstellungen an dem Religionsfondsgebäude in Pritlach längst bezahlt sogar mit 140 fl 30 kr überzahlt habe, nur die Gemeinde Neumühl steht im Rückstande und zwar mit einem Betrag von 272 fl 15 kr so dass Maurermeister Jerabek 131 fl 85 kr und die Gemeinde Pritlach als Rückersatz die vorbenannte Überzahlung pr 140 fl 30 kr zu fordern habe.
Nachdem die Gemeinde Neumühl ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, so wird von dem gefertigten Obmann des Kirchenconcurenz-Ausschusses das höflichste Ansuchen gestellt:
Eine löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft wolle gegen diese Gemeinde mit Zwangsmaßregeln vorgehen, damit diese lästige Aufgabe zum Austrage kommt.
Pritlach am 18. März 1896 Der Bürgermeister gez. Vinzenz Neu

21. März 1896
Nr 290
Mit Bezug auf die geehrte Zuschrift vom 18. März 1896 Zl 4892 beehre ich mich das Ersuchen zu stellen die comissionelle Verhandlung betreffend den Bauzustand der Religionsfondskirche in Pritlach für den Donnerstag den 26. l. m. 10 h v .m. auszuschreiben. Dem Kirchenkonkurrenzausschuss ist aufzutragen, zu dieser Verhandlung resp. Untersuchung die zum besteigen des Dachbodens der Kirche notwendigen Leitern, so wie eine Leiter, entsprechend der Höhe des Hauptgesimses der Kirche, an Ort und Stelle bereit zu halten.
Außerdem sind schon in der Früh des genannten Tages oberhalb und unterhalb der Kirche, in einer Entfernung von 2 M von Derselben ca 1 m² große Löcher wo möglich durch die Lehmschicht zu graben.
Technisches Statthalterei Departement
Brünn am 21. März 1896
Der k.k. Oberbaurat: gez. Unterschrift (Wechtenger?)
An die löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz

29. März 1896
Zl 11262
Unter Bezugnahme auf den Bericht vom 23. März 1896 Zl 4968, welcher zur Kenntnis genommen wurde, werden der Herr Amtsleiter aufgefordert, den Erhebungsakt über den Bauzustand der Pfarrkirche in Prittlach unter Anschluß der in dem bezogenen Berichte erwähnten, jedoch nicht hieher gelangten Äußerung des Pfarramtes in Prittlach, betreffend die zur interimistischen Abhaltung der Gottesdiensten getroffenen Verfügungen ehestens vorzulegen.
Brünn am 29. März 1896
Für den k.k. Statthalter: gez Unterschrift
An den Herrn Amtsleiter der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz

3
Brünn 13. Mai 1896

Kostenanschlag für Renovierung und Vergoldung für Hochaltar, Kanzel, Taufbrunnen, Seitenaltar, Orgel gesamt 814 Gulden 20/100 österr. Währung

Kostenanschlag für die Adaptirungsarbeiten an der Kirche Gesamtsumme 2003 Gulden ÖW anerkannt 10. Juli 1896 Statthalterei Brünn

19.5. und 15.7.1896

Kostenüberschlag über die Reparatur und Aufstellung der Orgel in der Religionsfonds Pfarrkirche zu Pritlach, verfasst auf Grund amtlicher Aufforderung in Pritlach den 19. May 1896 Summe 473 Gulden Bearbeitungsvermerke der Statthalterei in Brünn 10. u. 15 Juli 1896

16.7.1896
Nr.  20459
Nach Inhalt der mit dem Berichte vom 28. Mai 1896 Zl 10452 vorgelegten hierorts adjustierten Kostenanschlägen belaufen sich die Kosten für die im Erhebungsprotokolle vom 26. März 1896 näher bezeichneten Herstellungen an der Religionsfondskirche in Prittlach im Ganzen auf 3290 fl 20 kr wovon a.) auf die Auslösung des Gewölbes und andere Reparaturen nach dem Kostenanschlage A vom 15. Mai 1866 (1896) 2003 fl, b.) auf die Restaurirung der Einrichtungsstücke nach den Kostenanschlage B vom 18. Mai 1896 814 fl 20 kr c.) auf die Reparatur der Orgel nach den Kostenanschlage C vom 19. März 1896 473 fl entfallen. Von den Kosten sub a.) kommen ferner auf Materialien und Professionistenarbeiten 1742 fl 52 kr und auf Fuhr- Handlangerlöhnungen 260 fl 48 kr, während die Kosten sub b.) und c.) per 814 fl 20 kr per 473 fl zusammen 1287 fl 20 kr nur auf Materialien und Professionistenkosten  entfallen.
In Ermangelung einer verfügbaren Kirchencassenbarschaft werden von dem Gesamtkostenbetrage die Pfarrgemeinde in Prittlach die Fuhr- und Handlangerlöhnungen im ganzen Betrage von 260 fl 48 kr und zwei Drittheile der mit 3029 fl 72 kr berechneten Materialien und Professionistenkosten mit 2019 fl 82 kr, zusammen 2280 fl 30 kr, die restlichen 1009 fl 90 kr aber wird der Religionsfond und zwar nach Massgabe des Ergebnisses der Sicherstellungsverhandlung und des Erlöses für das alte, meistbietend zu veräussernde Materiale zu bestreiten haben.
In Anbetracht der constatirten Nothwendigkeit wird die Ausführung dieser Herstellungen bewilliget und werden der Herr k.k. Bezirkshauptmann aufgefordert die Durchführung der fraglichen Arbeiten und zwar bezüglich der Arbeiten des Kostenanschlages A. durch einen befugten und verlässlichen Baumeister bezüglich der Staffirungsarbeiten und der Reparatur der Orgel nach den Kostenanschlägen B. und C. aber durch diesbezügliche Specialisten in Akkordmenge unter sinngemässer Anwendung der mit der statthl . Verdg. vom 6. August 1890 Zl 24438 für Staatsbauten bestimmten Vorschriften, mit Festsetzung eines entsprechenden Vollendungstermines und einer durch eine 10% Caution zu deckende mindestens zweijährige Haftungspflicht zu veranlassen.
Zur Überwachung der betreffenden Arbeiten ist ein Bauaufsicht im Sinne des Norm.  Erlasses vom 23. Juni 1876 Zl 15556 zu bestellen, das zur Wiederverwendung nicht geeignete alte Materiale zu veräussern, der hieraus erzielte Erlös gelegenheitlich der Collaudierung durch das bezügliche von den Käufern des alten Materiales mitzufertigenden Veräussrungsprotokoll glaubwürdig nachzuweisen und zu Gunsten der Kirchenerneuerung zu verwenden.
Schließlich wird bemerkt, dass bezüglich der Staffirung der Einrichtungsstücke 2 Kostenanschläge B und B/1 vom 18. beziehungsweise 15. Mai 1896 vorliegen, daher beide Antragstellen zur bezüglichen Akkordverhandlung einzuladen sein werden.
Ferner enthält der Kostenanschlag C. vom 19. Mai 1896 über die Reparatur der Orgel einen Betrag für die Beistellung eines neuen Harmoniums im Betrage von 80 fl ÖW bezüglich dessen Nothwendigkeit die Äusserung eines Sachverständigen im Musikfache einzuholen ist, in dem im negativen Falle die Ersparung des obigen Betrages zu ermöglichen sein wird.
Das Ergebnis der Accordverhandlungen ist insoferne hiebei niedrigeren als die adjustirten Kosten erzielt werden, im hierortigen Namen zu genehmigen, zugleich aber darauf zu dringen, dass mit der Ausführung sofort begonnen werde. Nach Vollendung und anstandslosen Übernahme dieser Arbeiten ist unter Vorlage aller einschlägigen Behelfe und des Nachweises über den Erlös für das erübrigte, meistbietend zu veräussernde alte Materiale um die Flüssigmachung der  Patronazstangente einzuschreiten.
Die Beilagen des Berichtes folgen im Anschlusse zurück.
Brünn am 16. Juli 1896  Für den k.k. Statthalter gez Unterschrift

17. August 1896
Bestättigung
In der Orgel der Pfarrkirche zu Pritlach befindet sich ursprünglich auch ein Harmonium-Register, das im Monate Juni l. J. vom Brünner Orgelbauer H. Philipp Kominek ? bey Gelegenheit der in Gegenwart des Gefertigten wargenommenen Untersuchung Derselben als gänzlich unbrauchbar befunden wurde. Auch kann bestättigt werden, daß genanntes Register der Orgel schon viele Jahre nicht functionirte und somit eine Neuherstellung zu wünschen wäre.
Pfarramt Pritlach 17. August 1896  gez. Frz. Tinz Ortspfarrer

Bestättige am 17.ten August d. J. das Harmonium-Register bei der Orgel in Pritlach selbst besichtiget und als untauglich befunden zu haben
gez. Josef Musil Regens chori (Chorleiter) in Auspitz

22.8.1896
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 22.AUG 96
Accord Protokoll
Aufgenommen bei der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz am 22. August 1896 in Gegenwart der Unterzeichneten.
Gegenstand
Ist die Sicherstellung der Conservations-Bauherstellungen an der Religionsfonds-Kirche in Pritlach.
Nachdem die hohe k.k. Statthalterei mit dem Erlaße vom 16. Juli 1896 No 20459 die an der vorgedachten Religionsfondskirche nothwendigen Bauherstellungen nach den Kostenanschlägen Brünn 10. Juli 1896 innerhalb des adjustirten Betrages von zusammen 3290 fl 20 kr wovon auf die
I. Auslösung des Gewölbes und der anderen Reparaturen nach dem Kostenanschlage A vom 15. Mai 1896 2003 fl, dann auf die Restaurirung der Einrichtungsstücke nach den Kostenanschlage B vom 18. Mai l. J. 814 fl 20 kr und schliesslich auf die Reparatur der Orgel nach dem Kostenanschlage C  vom 19. May 1896 473 fl  entfallen, bewilligt hat, wird die Veraccordierung laut Kundmachung vom 11. August l. J. Z 14340 am heutigen Tage gepflogen wobei die erschienenen Offeranten erklärten, die im Kostenanschlage A angeführten Bauherstellungen unter nachstehenden Kostenpreise zur Ausführung zu übernehmen und zwar:
Carl Kopling, Baumeister in Auspitz um den adjustirten Betrag von 2003 fl, dann gegen ¾ % Nachlass.
Johann Wanasek Maurermeister in Auspitz gegen ½ % Nachlass
Hubert Bartosik Maurermeister in Kostel gegen 1 % Nachlass und Leopold Zipper Maurermeister in Kostel gegen 1 ½ % Nachlass von dem adjustirten Betrage per 2003 fl.
II.die im Kostenanschlage B specificirten Restaurirungsarbeiten erklärt der Offerant Adalbert Striz um den adjustirten Betrag von 814 fl 20 zur Ausführung zu übernehmen, wohingegen
Josef Striz, Vergolder in Brünn diese Arbeiten um den Betrag per 810 fl fertig zu stellen erklärt.
III. Anhängend die Reparatur der Orgel /: Kostenanschlag C :/ so erbittet sich der anwesende Orgelbauer Filip Kominek aus Brünn diese Arbeiten incl. der Beistellung des Harmonium-Registers, dessen Notwendigkeit laut des vorliegenden Gutachtens des Sachverständigen im Musikfache dargethan erscheint, um den Betrag von 470 fl auszuführen.
Die vorgenannten Offerenten verpflichten sich, sobald die Accordverhandlung genehmigt sein wird, sämtliche Arbeiten sofort  in Angriff zu nehmen und wenn möglich noch im Laufe dieses Jahres zu bewirken und haften ferner durch zwei Jahre vom Tage der anstandslosen Collaudirung für die Solidität der bewirkten Arbeiten mit einer 10 %  /:zehnperzentigen :/  Caution, welche von dem Verdienstbetrage in Abzug gebracht wird.
Das Protokoll wurde mit dem Beifügen geschlossen, den das alte, zur Wiederverwendung nicht geeignete Materiale seinerzeit zu veräussern und der erzielte Erlös zu Gunsten der Kirchenconcurenz zu verwenden ist.
gez. Filip Kominek Orgelbauer, Adalbert Striz, Leopold Zipper Maurermeister, Josef Striz, K. Kopetschny Maurermeister, Erh. Wanasek Maurermeister, coram me: Simserek? K.k. Bez.Sectr., Vinzenz Neu Bürgermeister, Johann Haan Gemeinderath, Andreas Schneider Kirchenausschuss

Vorstehender mit Herrn Baumeister Carl Kopetschny aus Auspitz und dem Orgelbauer Filip Kominek aus Brünn vereinbarte Accordabschluß wird auf Grund des Erlasses der hohen k.k. Statthalterei vom 16. Juli 1896 No 20459 genehmigt.
k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz am 22. August 1896
Der Amtsleiter Stempel und Unterschrift

31. August 1896
No 160
Löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft
Infolge Aufforderung vom 23. August 1896 Z 16110 wird berichtet, dass zur Führung der Bauaufsicht, nachdem es die Kirche selbst betrifft, der Herr Pfarrer Franz Tinz in Pritlach in Vorschlag gebracht wird.
Pritlach am  31. August 1896 Der Bürgermeister gez. Vinzenz Neu 

Kostel 31/8.96
Löbliche Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Ich ersuche höflichst löbl. Bezirkh. indessen Verpachtung der Kirche zu Prittlach mir eine Auskunft zu geben, damit ich anfangen könnte.
Ich habe nämlich erfahren, daß sich das Recht an die Reparatur der Kirche Herr Baum. Kopecny aneignet, trotzdem ich in dem niedrigsten Preise sie verpachtet habe und da nur anerkannt wurde somit Protocoll unterschrieben. Er sollte vorige Woche schon Geristholz hinführen so möge löbl. Bezirkshauptm. der Gütte mich davon zu verständigen dass ich auf weiteres trachten könnte.
Stempel: Leopold Zipper
Maurermeister in Kostel               Hochachtungsvoll gez. Lpld. Zipper

369.JPG Correspondenz-Karte  beifügen 

1.9.96
Eingangsstempel k.k. Bezirkshauptmannschaft 2. SEP 96
JOSEF STRIZ                                                                           Brünn, den 1/9.1896
Vergolder und Staffierer                                                     Rudolfgasse 8
Kammerlieferant
Sr. K. u. K. Hoheit des Durchlauchtigsten
Herrn Erzherzog Otto Franz Josef

Seine Hochwohlgeboren Herrn Bezirkshauptmann Tulpan in Auspitz
Vor allen erlaube ich mir Euer Hochwohlg. meinen wärmsten Dank für Erhaltung der Vergoldungsarbeiten zu Pritlach auszudrücken, und zugleich richte ich die Bitte an Euer Wohlg. ob sie mir selbe bewilligen möchten. Nachdem ich als Geschäftsmann zu jener Arbeit eine kleine Nachhilfe brauche, so habe ich mich mit der Spar und Vorschusskasse für Kleingewerbe in Brünn ins 372.JPG Einvernehmen gesetzt wo  sie bereit sind mir zu der Arbeit einige Vorschüsse nach und nach vorzustrecken, aber nur dann wenn Euer Wohlg. mir die Bewilligung ertheilt. Dass der Betrag nach der Colaudierung statt mir an die Spar und Vorschusskasse für Kleingewerbe in Brünn zu entrichten wäre.
In Wiederholung meiner Bitte zeichne mich mit der größten Hochachtung.
gez. Josef Striz
Erlaub mir nur jenes noch mitzuteilen das die k. k. Statthalterei nur den dritten Theil bezahlt.

2.9.1896
An H. Josef Striz Vergolder und Staffierer in Brünn
Auf das Einschreiten vom 1. September 1896 wird Ihnen eröffnet, dass eine hieramtliche Bewilligung zur Aufnahme von Darlehen a conto der zu bewirkenden Conservierungsarbeiten an der Religionsfondskirche in Pritlach nicht erteilt werden kann, nachdem die Auszahlung des vereinbarten Verdienstbetrages über Anweisung durch k. k. Statthalterei zu erfolgen hat.
Auspitz am 2.9.1896  gez. Unterschrift

6. September 1896
Protokoll
Aufgenommen am 6. September 1896 im Pfarrhause zu Prittlach in Gegenwart der Gefertigten. Gegenstand
Anläßlich der Abtragung der gefahrdrohenden Kirchenwölbungen in Pritlach, wurde auch der erst jetzt wahrgenommene schlechte Zustand der Chorwölbung zur Anzeige gebracht. Zufolge dessen ist dieses Gewölbe vom gefertigten Staatstechniker am heutigen Tage besichtigt worden und wurde hiebei nachfolgendes konstatiert.
Das Gewölbe welches die Orgel und den ganzen Chor trägt ist in allen Richtungen zerrissen und droht einem baldigen Zusammensturz. Es wurde die Notwendigkeit der Abtragung des Chores als dringend notwendig anerkannt.
Die Neuherstellung des Chores wird auf die Weise beantragt, daß zu diesem Zwecke in der halben Kirchenhöhe eine Traversendecke eingezogen wird. Der Aufgang zu dem neuen Chore ist in dem anliegenden Thurmanbau mittelst Blockstufen zu errichten, wobei bemerkt wird, daß es notwendig sein wird, daß die Chorbrüstung weiter gegen den Hochaltar vorgeschoben wird.
Weiter wurden bei der Demontirung der Kanzl die Balkenträger ganz morsch und verfault vorgefunden, so daß dieselben erneuert werden müssen. Auch die Hauptthüre hat sich als sehr schlecht erwiesen und wäre durch eine Neue zu ersetzen.
Zum Schlusse stellen die Mitglieder des Kirchenkonkurrenzausschusses die Bitte, daß die projektirte Rohrdecke mit einer Cassettenimitation vermittelst Bretterleisten und im Verputz hergestellt, versehen wird und die große Fläche ansehnlicher zu gestalten.
Die betreffenden Kostenanschläge werden zum Zwecke der Genehmigung der Mehrarbeiten der k. k. Bezirkshauptmannschaft vorgelegt, wogegen die Abtragung des Chorgewölbes von dem gefertigten Staatstechniker an Ort und Stelle angeordnet wurde. Wenn diese letztere Arbeit im ursprünglichen Kostenanschlag nicht aufgenommen wurde, so geschah diess aus dem Grunde, als der wahre, und wie sich jetzt herausstellt gefährliche Bauzustand des Chors bei Vorhandensein des Verputzes nicht sichtbar war.
Schließlich sei bemerkt daß bei der Demontirung des Kirchengewölbes die Gefährlichkeit dieses Gewölbes in vollem Maaße bestättigt worden ist und der Zustand dieses   Objekte drohender war als im Anfang angenommen und im Erhebungsprotokolle geschildert wurde.
Hiemit wurde das gegenwärtige Protokoll geschloßen und gefertigt.
gez. Karl Petnik  k.k. B. Achkt.; Fr.Tinz Pfarrer; K. Kopetschny Baumeister; Vinzenz Neu Bürgermeister; Johann Haan Kirchenkonkurrenzausschuss; Andreas Schneider Kirchenkonkurrenzausschuss

9. September 1896
Löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft
In Bestättigung der geehrten Zuschrift dd 5.ten September l. J. Z 16852 wird von Seite des gefertigten Pfarramtes unter Einem berichtet, daß das Reisepartikulare für k. k. Adjunkten Petnik zur Kostanweisung zugemittelt wurde.
Pfarramt Pritlach am 9. September 1896  gez. Franz Tinz Pfarrer

15. Oktober 1896
Technischer Bericht
Mit dem Erlaße der k. k. Statthalterei vom Juli 1896 Zhl 20459 wurde eine grössere Adaptirung der im gefahrdrohenden Zustand befindlichen Religionsfondskirche in Pritlach genehmigt. Anlässlich der Abtragung der Kirchenwölbungen, zeigte es sich das auch das Chorgewölbe unter dem Einfluß der abgetragenen Decke dem Einsturze nahe ist. In Anbetracht der Drohenden Gefahr wurde der Gefertigte vom Kirchenkonkurrenzausschuss schleunigst berufen um den Thatbestand aufzunehmen.
Nach Untersuchung des Zustandes des Chorgewölbes wurde an Ort und Stelle lt. Protokoll vom 6/IX 96 die sofortige Abtragung des Chors aus dem Grunde der Gefahr im Verzuge angeordnet und die Neuherstellung des Chors angedeutet. Der betreffende Kostenanschlag wird zur nachträglichen Genehmigung dieser Mehrarbeit nun vorgelegt.
Des Weiteren baten die Mitglieder des Kirchenkonkurrenzausschuss anstatt der glatten Rohrdecke eine solche mit Cassetirung zur Durchführung gelangen zu lassen und zwar aus dem Grunde, daß eine flache glatte Decke der vorhandenen Dimensionen in einer Kirche unschön sein wird und auch eines Gotteshauses unwürdig wäre. Aus diesem Grunde wird ein Kostenanschlag betreffend eine cassetirte Decke vorgelegt und zur Genehmigung empfohlen.
Brünn am 15. Oktober 1896  gez. K. Petnik

22.11.1896
Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft!
Der ergebenst Gefertigte bringt zur Anzeige dass die ihm /: laut Bescheid vom 23. August 1896 Z 16110 :/ übertragenen Bauherstellungen in der Religionsfonds-Kirche in Pritlach nun – bis auf einzelne kleinere Nacharbeiten fertig gestellt sind und bittet deshalb:
a.) um Anweisung einer a contozahlung per 1000 fl ÖW
b.) um Collaudierung der vorbenannten Bauherstellungen Mitte des nächsten Monates
Auspitz, den 21. November 1896  gez.  K. Kopetschny Maurermeister
Die Richtigkeit der vorstehenden Angabe bestätigen:
Pritlach am 22. November 1896
Vinzenz Neu Bgmeister, Fr. Tinz Pfarrer, Johann Haan Gemeinderath und Kirchenconkurrenz-ausschuss, Andreas Schneider Kirchenausschuss

Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 26 NOV 96
An die löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Karl Kopetschny Baumeister in Auspitz erstattet die Anzeige über Vollendung der Bauarbeiten in der Religionsfond-Kirche zu Pritlach und bittet zugleich um Anweisung einer a contozahlung und Collaudierung.

22.12.1896
Protokoll aufgenommen am 22. Dezember 1896 in der Gemeinde Pritlach in Gegenwart der Gefertigten.
Gegenstand
Mit der Eingabe vom 21. November 1896 de praes. 21951 suchte der Baumeister K. Kopetschny als Unternehmer der Adaptionsarbeiten an der Religionsfondskirche in Pritlach um Gewährung eines Vorschusses auf seinen Verdienstbetrag und in Gemeinschaft mit dem Kirchenkonkurrenzausschuss und mit dem hochw. Herrn Pfarrer um die Collaudirung der mit dem statth. Erlaß vom 16. Juli 1896 Zl 20459 genehmigten Bauherstellungen an der erwähnten Kirche.
Bei der heutigen Besichtigung an Ort und Stelle wurde vom gefertigten Staatstechniker konstatirt, daß sowohl jene Arbeiten die mit dem erwähnten Statthalterei Erlaße zur Durchführung bereits bewilligt wurden als auch jene dren dringende Notwendigkeit im Erhebungs-Protokoll vom 6. September 1896 nachgewiesen wurde und auch bereits der Statthalterei zur Bewilligung beantragt worden sind der Beendigung nahe stehen. Von allen diesen Herstellungen sind die Hauptarbeiten fertig, so daß blos die Chorbrüstung, der Rohrverputz und der Fußboden von diesem Chore sowie der Aufgang zu demselben fertigzustellen sind. Die fertiggestellten Arbeiten sind gut und anschlagsmässig bewirkt so, daß technischerseits die Gewährung eines entsprechenden, die Kosten der fertigen Arbeiten nicht übersteigenden Vorschusses beantragt werden kann.
Die heutige Besichtigung kann allerdings als eine endgültige Collaudirung nicht betrachtet werden.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch die vollkommene Baufälligkeit des Sparherdes in der Pfarre konstatirt. Es ist notwendig den alten baufälligen Sparherd abzutragen und an dessen Stelle einen neuen Sparherd von derselben Grösse wie der bestehende aufzustellen. Daß der Sparherd nicht bei den Bauherstellungen in der Pfarre seinerzeit aufgenommen wurde, liegt darin, daß derselbe seinerzeit d. i. vor zwei Jahren in noch leidigem und benutzbarem Zustande sich befand. Es wird beantragt daß der Unternehmer der Bauarbeiten an der Kirche den Sparherd gegen genaue detaillirte Rechnung aufstellt.
Der Kirchenkonkurrenzausschuss schließt sich der technischen Äußerung an und erklärt sich mit der Gewährung einer Abschlagszahlung und der Aufstellung eines Sparherdes einverstanden.
gez. Vinzenz Neu Bgmeister, Andreas Schneider Kirchenconcurrenzausschuss, Johann Haan Kirchenconcurrenzausschuss
Der hochwürdige Herr Pfarrer schließt sich der Äußerung des Kirchenkonkurrenzausschusses an.
gez.  Franz Tinz Pfarrer
Der Vertreter der Gemeinde Neumühl erklärt sich mit der vorstehenden Äußerung einverstanden, protestirt jedoch gegen einen in Aussicht gestellten Kostenbetrag von ca 100 fl für die Aufstellung des Sparherdes. gez. Johann Seifried, Josef Urbitsch
Der Herr Patronatsrepräsentant ist mit dem Antrage des Staatstechnikers einverstanden.
gez. Jul. Stock?
Der Baumeister k. Kopetschny bittet um einen möglichst hohen Vorschuß ohne Rücksicht auf den ursprünglichen beanspruchten Betrag von nur 1000 fl.  gez. K. Kopetschny Baumeister