Hochfürstl. Entscheidung dato 18. Dezbr 734
Über den Beitrag der Neumühler Gemeinde bei Baulichkeit, bei dem Pfarrhofe in Pritlach
Nachdeme die Neumühler Gemeinde zufolge drey Hochfürstl. Befehlen zum Beytrag des 5.tn Theils deren beym Pritlacher Pfarrhof benöthigenden Reparationen vom Amte der Eyßgruber Haubtmannschaft angehalten werden sollen, als hat sich endlichen Eingangs gedachte Neumühler Gemeynde dahin erkläret, und denen Hochfürstl. Befehlen submittiret, jedoch mit diesen Anlangen, womit sothaner Beytrag des 5.tn Theils zum Pfarrgebau erst Anno 1735 seinen Anfang nehmen möge, welches Ansuchen man auch amtswegen in Behertzigung dieser Gemeinde armseeligen Stands gebilliget, und die Pritlacher Gemeinde auch darein consentiret und dabey acquisciret, mithin ist um künftiger Wissenschaft und Richtschnur gegenwärtiges zu Papier gestellet. Von dem Amte der Haubtmannschaft ratificiret und mit beyder Gemeinden Pettschaften (Sigel) bestättiget, jeder Gemeinde aber ein beglaubte Abschrift hirvon extradiret, das Originale aber beym öfters gedachten haubtmannlichen Amte conserviret worden.
Datum Eysgrub den 18. xmbris 1734
gez. Ferdinand Ehrnfrid von Ehrthal Josef Stanisl. Fuchs ? meister
Haubtmann
Lorentz Joßbeck ? Burggraf Balthasar Grötschl Kastner
N.N. Richter, Bürgermeister und Rath, N.N. Richter, Bürgermeister und Rath,
dann gantze Gemeinde des Dorffs dann gantze Gemeinde ? des Dorffs
Neumühl Pritling
Daß gegenwärtige Abschrift den beym Amte der Haubtmannschaft verwahrte Originale in allen gleichstimme beuhrkundt hirmit
actum Eysrub den 18. xmbris 1734
gez. Unterschriften und Sigel Ferdinand Ehrenfrid von Ehrthal Haubtmann
Briefwechsel zum Vertrag mit Neumühl
Von 1894 bis 1902 siehe Kirche und Pfarre