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Religionsfondsgebäude der Pfarre Prittlach 1897

15.1.1897
No 43156
Nach dem Inhalt der mit dem Berichte vom 12. November 1896 Z 20834 vorgelegten h. o. adjustirten Uiberschläge, betragen die Kosten der, auf Grund des Erhebungsprotokolles vom 6. September 1896 notwendigen Mehrarbeiten anläßlich der Durchführung der mit dem hohen Statthaltererlasse vom 16. Juli 1896 Z 20459 bewilligten Reconstructionsherstellungen an der Religionsfondskirche in Pritlach,
und zwar laut der Uiberschlagung sub I, betreffend die Umgestaltung des Chorgewölbes 797 fl 46 kr
und laut jenes sub II, betreffend die Herstellung einer cassettirten Stuckdecke                442 fl 09 kr
zusammen                                            1239 fl 55 kr
In Ermangelung einer verfügbaren Kirchencassenbarschaft hat die betreffende Pfarrgemeinde Prittlach von den obigen Erfordernissen die ganzen Fuhr- und Handlangerlöhne per   169 fl 43 kr
und von den Material- und Professionistenkosten per 1070 fl 12 kr
zwei Drittheile per                                                                                                           713 fl 42 kr
zusammen                                                                                                   882 fl 85 kr
zu bestreiten, wogegen die restlichen 356 fl 70 kr aus dem Religionsfonde u. zwar nach Maßgabe des Ergebnisses der Sicherstellungsverhandlung u. des allfälligen Erlöses für das meistbietend zu veräussernde alte Material zu berichtigen sein werde.
In Anbetracht der constatirten Notwendigkeit, wird die Ausführung dieser Herstellungen bewilligt, bzw. nachträglich genehmigt, und ist dieselbe der die im Laufe befindlichen bereits bewilligten reconstructiven Herstellungen durchführenden Unternehmer, Baumeister Carl Kopetschny in Auspitz, im kurzen Wege innerhalb der anjustirten Preise zu vergeben, wobei derselbe für die solide, preiswürdige und zeitgerechte Durchführung sämmtlicher Arbeiten analog der Bestimmungen der ursprünglichen, mit h. o. Statthalterei-Erlasse vom 16. Juli 1896 Z 20459 erflossenen Baubewilligung haftbar zu machen ist.
Die Beilagen des Berichtes vom 12. November d. J. Z 20834 folgen im Anschlusse zurück.
Brünn am 15. Jänner 1897  Für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
An den k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz

23.1.1897
46037
Über den d. a. Bericht vom 30. November 1896 Z 21951 wird die Leistung einer Abschlagszahlung von 1000 fl an den, mit der Durchführung der Maurerarbeiten bei den Reconstructionsherstellungen an der Pfarrkirche in Prittlach betrauten Baumeister Karl Kopetschny in Auspitz genehmigt und das k.k. Steueramt in Auspitz angewiesen, den Betrag von 290 fl welcher bei Zugrundelegung der Patronatsleistung, das ist eines Drittel der Material und Professionistenkosten, per 590 fl 84 kr hinsichtlich der, laut des hohen Statthalterei-Erlasses vom 16. Juni 1896 Z 20459 für Bauarbeiten veranschlagten Kostensumma von 2003 fl, auf die obige à conto Zahlung verhältnismäßig auf den Religionsfond entfällt, zu Händen des genannten Bauunternehmers gegen gestempelte vom Herrn Bezirkshauptmann vidirte Quittung für Rechnung des bezeichneten Fonds zu bezahlen.
Hievon wird der Herr Bezirkshauptmann mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dafür zu sorgen, dass der Rest der, auf die betreffende Pfarrgemeinde entfallenden Abschlagszahlung per 710 fl dem Contrahenden ehestens zugewendet wird.
Gleichzeitig wird der Aufstellung eines neuen Sparherdes in der Küche des Pfarrgebäudes gegen seinerzeitigen Rechnungslegung mit den Beifügen genehmigt, dass die alten nicht mehr verwendbaren Herdbestandtheile zu veräussern sein werden.
Die endgiltige Collaudirung aller Herstellungen wird erst im Frühjahr nach der gänzlichen Fertigstellung aller Arbeiten vorzunehmen und hiebei der Gesamterlös für das alte Materiale nachzuweisen sein.
Die Beilagen folgen im Anschlusse zur schleunigen weiteren Veranlassung mit dem Beifügen zurück, dass das Reiseparticulare des k.k. Ingenieurs Karl Petnik einer abgesonderten Erledigung zugeführt worden ist.
Brünn 23. Jänner 1897  Für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
An den Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz

24.1.1897
Z 1148 an 1897
Protokoll
Aufgenommen von der k.k. Bez. Hpt. in Auspitz am 24. Jänner 1897 in Angelegenheit der mit dem Erlasse der hohen k.k. Statthalterei vom 15. Jänner 1897 Z 43156 nachträglich bewilligten nothwendigen Mehrarbeiten anlässlich der Durchführung der mit dem h. Erlasse vom 16. Juli 1896 Z 20459 bewilligten Reconstructions-Herstellungen an der Religionsfondskirche in Prittlach.
Gegenwärtig die Gefertigten
Herr Karl Kopetschny Baumeister in Auspitz gibt nach Bekanntgabe des Gegenstandes Nachstehendes zu Protokoll:
Ich bin willens die Umgestaltung des Chorgewölbes laut des Überschlages I um den Betrag von 797 fl 46 kr und die Herstellung der cassetirten Stuckdecke laut des Überschlages II um den Preis von 442 fl 09 kr zusammen um 1239 fl 55 kr zu übernehmen und verpflichte mich diese sämtlichen Arbeiten an der Religionsfondskirche in Prittlach solid, preiswürdig bis zum 30. Juni 1897 durchzuführen und hafte hiefür analog den Bestimmungen der ursprünglichen mit dem Erlasse der hohen k.k. Statthalterei vom 16. Juli 1896 Z 20459 erflossenen Bewilligung.
Die Stempelgebühren werde ich nach Bekanntgabe derselben binnen 8 Tagen hierorts erlegen.
Geschlossen und gefertigt gez. K. Kopetschny
Coram me Dr. Neuspiel k.k. Bez.?

4.2.1897
No 37
Löbl. k. k. Bezirkshauptmannschaft
Zufolge Aufforderung vom 27. Jänner 1897 Z 1746 und des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Jänner 1897 Z 46037, der bewilligten Abschlagszahlung pr 1000 fl, dem Baumeister Karl Kopetschny in Auspitz, für die Reconstructionsherstellungen an der Pfarrkirche in Pritlach, wovon 290 fl von dem Religionsfonde geleistet und ein Betrag pr 710 fl von der Pfarrgemeinde zu decken sei.
Nachdem die Ortsgemeinde Neumühl und Pritlach die Pfarrgemeinde bilden, so wird auf Grund des Gesetzes vom 29. April 1864 L.G.B. No 11 nach dem direkten Steuergulden für die Gemeinde Pritlach entfallende Betrag pr 443 fl 75 kr zur Abfuhr gebracht, der Rest pr 266 fl 25 kr ist von der Gemeinde Neumühl zu tragen.
Pritlach am 4. Februar 1897
gez.  And. Schneider Kirchenconcurrenzausschuss; Der Bürgermeister Vinzenz Neu

14.2.1897
Löbliche Bezirkshauptmannschaft!
Auf geehrte Zuschrift dato 30. Jänner l. J. Z 1489 wird, von Seite des ergebenst Gefertigten das vom h. k.k. Statthaltungs-Erlaße dato 6. Jänner 1897, Z 1046 , adjustirte Reisepauschale des k.k. Ingenieurs Hr. Karl Petnik anläßlich der Erhebung des Bauzustandes des Chorgewölbes an der Religionsfondskirche Pritlach mit 10 fl 78 kr ÖW und zugleich unter Einem dies von hohen k.k. Statthaltung dato 22. Jänner 1897 Z 3481, anlässlich der Vorkollaudirung der Rekonstuktions-Herstellungen der genannten Kirche festgestellt Pauschale von ebenfalls 10 fl 98 kr, zusammen 21 fl 96 kr per Postanweisung übersendet, das zugestellte Reisepartikulare samt der gestempelten Perzipienten-Quittung wurde als Rechnungsbeleg aufbewahrt.
Pritlach am 14. Februar 1897 gez. Franz Tinz Pfarrer
Anlage Aufgabe-Schein Nr. 237 Postanweisung 14.2.97 Auspitz 21 fl 86 kr an Karl Petnik, Geb. 10 kr

5.4.1897
Vermerk: ad Statth.  Z 30522 an 97   Gebührenmarken insg. 55 kr
Protokoll aufgenommen vom Gemeindevorstande in Prittlach den 5. April 1897
Gegenwärtig die Gefertigten
Gegenstand ist der lizitatorische Verkauf der Kirchenbänke, Fenster, Thür, Thor und sonstige Holzstücke, bei der im Jahre 1896/97 restaurirten Religionsfonds-Pfarrkirche, in Folge Entscheides vom 24. Jänner 1897 Z 1148 und Bescheid vom 27. Jänner 1897  Z 1746

    Schätz normal Erlös
Nr Gegenstand fl kr fl kr
1 Die alten morschen Kirchenbänke in mehreren Partien 4 - 4 70
2 Die alten Fenster theilweise mit theilweise ohne Glas auch in mehreren Partien 1 50 1 80
3 Eine alte Thür - 501 -
4 Ein zweiflügeliges altes Thor 1 - 1 35
5 Alte Schliessentrame (Eichenholz) in mehreren Partien 5 - 7 05
6 Die alten Chorstuffen 1 - 1 -
7 Die alten Sparherdbestandtheile aus der Religionsfondspfarre 1   1 2
Fortsetzung des Verkaufes den 14. April
8 Für verkaufte Bruchziegel 1 - 1 85
9 Für eine alte zweiflügelige Kirchenthür - 50 - 57
10Für ein altes gegittertes Kirchenthor - 30 - 30
11 Für ein zweites altes Kirchenthor 1   1 90
Summa des Erlöses     22 72

Die verwendete Steuergebühr in Abzug gebracht pr 55 kr
An Trommelgebühr 30 kr
An Ausrufungsgebühr 80 kr

Summa 1 fl 65 kr
Verbleibt ein reines Einkommen 21 fl 07 kr
Die einundzwanzig Gulden 07 kr Öst. Währ. nach beendeter Lizitation wurde das Protokoll geschlossen und gefertigt
gez. Andreas Schneider Schfh.; Vinzenz Neu Bürgermeister
Vermerk: Der Amtshandlung Statth Z 30522 an 97 zugelegen

8.4.1897
No 12313
In vorläufiger Erledigung des Berichtes vom 31. März 1897 Zl 5424 beehre ich mich die Mitteilung zu machen, daß die Collaudirung der Bauherstellungen an der Religionsfondskirche in Pritlach am Mittwoch den 14. April 897 ½ 10 h vor.m. durch den k.k. Ingenieur K. Petnik vorgenommen werden wird. Hievon wäre der Kirchenkonkurrenzausschuss, der Unternehmer, das Pfarramt und im Wege des Letzteren auch der Patronatsrepräsentant zu verständigen.
Unter Einem stelle ich das höfliche Ersuchen den ganzen Bau- bzw. Verhandlungsakt ungesäumt anher senden zu wollen.
Technisches Statth. Departement
Brünn am 8. April 1897Der k.k. Oberbaurat gez. Schüller?
An die löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz

3. Juli 1897
Protokoll aufgenommen im Pfarrhause zu Pritlach am 3. Juli 1897 in Gegenwart der Gefertigten.
Gegenstand ist die Collaudirung der im Jahre 1896/97 durchgeführten Bauherstellungen an der Religionsfondskirche in Pritlach.
Mit dem statth. Erlaße vom 16. Juli 1896 Zl 20459 wurden Bauherstellungen an der Religionsfondskirche  in Pritlach im Gesamtbetrage von 3290 fl 20 kr zur Durchführung bewilligt.
Von diesen Herstellungen entfallen auf die
a.) Adaptirung der Kirche allein fl 2003.00
b.) auf die Restaurirung der Kircheneinrichtungsstücke fl 814. 20 kr
c.) auf die Orgelherstellungen fl 473.00
Laut Akkordprotokoll vom 22. August 1896 Zl 16110 wurden die angeführten Arbeiten ad a.) dem Baumeister C. Kopetschny in Auspitz gegen einen Nachlaß von ¾ %, ad b.) dem Vergolder Josef Striz in Brünn um den Betrag von 810 fl und ad c.) dem Orgelbauer Filip Kominek aus Brünn um den adjustirten Betrag 470 fl zur Durchführung übergeben.
Ausser den besagten Arbeiten wurden mit dem Statthalter-Erlaß vom 15. Jänner 1897 Zl 43156 noch eine Erneuerung des Chores und die Stuckaterung bzwse. die Cassetirung der Kirchendecke als Mehrarbeiten im Gesamtkostenbetrage von 1239 fl 55 kr bewilligt.
Auch diese Arbeiten wurden laut Protokoll vom 24. Jänner 1897 Zl 1148 dem Baumeister C. Kopetschny und zwar um den adjustirten Betrag zur Durchführung übergeben.
Über Ersuchen des Unternehmers C. Kopetschny bewilligte die k.k. Statthalterei mit Erlaß vom 23. Jänner 1897 Zl 46037 nach durchgeführter Vorkollaudirung dem Baumeister eine à conto Zahlung von 1000 fl, wovon der Teilbetrag pr 290 fl bei dem k.k. Steueramte in Auspitz, der Rest aber bei dem Kirchenkonkurrenzausschuss in Pritlach pr 710 fl zur Auszahlung angewiesen wurde. Bei der heutigen Uibernahme wurde folgendes konstatirt:
A.) Kirche
Bezüglich  der Orgel äußert sich der als Organist fungirende Herr Oberlehrer Raimund Rabusky wie folgt:
Die reparirte Orgel ist genau nach dem adjustirten Vorschlage aufgestellt, hiebei ist zu erwähnen, daß statt des Harmoniums eine um ca. 60 fl theurere Register sowie ein Luftreservoir beim Blasebalg neu beigestellt worden sind. Die Orgel hat einen leichten Anschlag und leichte Spielart, ist gut intonirt und stimmt genau.
gez. Raimund Rabusky, Organist

Der Unternehmer Filip Kominek unterbreitet ein Gesuch um eine Aufzahlung von 60 fl und begründet diese Arbeit mit dem schlechteren Zustand der Orgel als bei der Aufnahme angenommen wurde, nachdem diese Orgel längere Zeit während des Baues schlecht untergebracht werden konnte, ohne daß für eine bessere Unterbringung aufzukommen war. Überdies sind mehrere Mehrarbeiten notwendig gewesen. Der Herr Oberlehrer betättigt diese Angaben, welche auch von den Mitgliedern des Kirchenkonkurrenzausschusses bestättigt werden.
gez. Raimund Rabusky Organist; Filip Kominek Orgelbauer
Bezüglich der Staffirer- und Vergolderarbeiten ist zu bemerken, daß die Arbeiten in der Kirche selbst anschlagsmäßig und solid bewirkt wurden, wobei jedoch eine geringe Nachtragsarbeit an dem linken Seitenaltar noch zu bewirken sein wird. Bezüglich dieser Arbeiten unterliegt die Flüssigmachung des entfallenden Betrages keinem Anstande.
Die Marmorirung der Orgel ist jedoch unschön und nicht preiswürdig durchgeführt worden, aus welchem Grund der Verdienstbetrag vorläufig zurückzubehalten sein wird, oder aber ein bedeutender Nachlaß vom Unternehmer zu fordern wäre.
gez. Adalbert Loos, Geschäftsführer

Von Seite des Kirchenkonkurrenzausschusses wird bemerkt, daß die vorbenannten beiden Werkmeister nähmlich Filip Kominek Orgelbauer in Brünn und die Erbin des + J. Striz Frau Karolina Striz in Brünn  ?  Zahlungen im Betrage von 162 fl  sage Ein Hundert und Zwei und Sechzig beziehungsweise 130 fl sage Einhundert und Dreissig fl vom Kirchenkonkurrenzausschuss ausbezahlt erhielten.
Betreffend die vom Baumeister K. Kopetschny durchgeführten Adaptirungsarbeiten an der Kirche wird folgendes konstatirt:
Bei dem großen Umfang der Arbeiten und bei dem Umstande daß zahlreiche Möbelstücke sowie der schlechte Zustand einzelner Theile erst während der Demolirungsarbeit sichtbar wurden, ist es nur zu erklären, daß Mehrarbeiten in größerem Umfange vorkamen. Zu diesen Mehrarbeiten ist besonders die Anschaffung einer neuen Kanzelkonstruktion, das zum großen Theile neue Zementplattenpflaster, die neuen Altarstufen, die notwendige Ausmauerung der Kirche wegen der nun höher stehenden Orgel, die Beistellung der drei neuen Thore zu den Friedhofeingängen /: der Friedhof nunmehr aufgelassen ist Eigentum der Kirche :/, die zwei Rathsbänke im Presbyterium, etc.
Im Detail werden sämtliche Mehrarbeiten postenweis bei dem Vergleich mit dem Kostenanschlag angeführt.
I. Arbeiten welche auf Grund des Kostenanschlages vom 15. Mai 1896 durchgeführt wurden. Des Anschlages
Pos. 1 wurde anschlagsmäßig durchgeführt. Als Mehrleistung musste ein kleines Gerüst ober der Wölbung behufs Öffnung des Gewölbes errichtet werden; die verwendeten Arbeitsschichten sind in beiliegender Rechnung Pos 1 verzeichnet.
Pos. 2 Anschlagsmäßig. Nebst der Wölbung sind 3 Eichentrame, die als Schließen fungierten, abgetragen worden. Die verwendeten Arbeitsschichten sind in beiliegender Rechnung Pos 2 enthalten.
Pos. 3 und 4 anschlagsmäßig
Pos. 5 die Cubatur des Mauerwerkes vergrößerte sich um (1,2 x 0,6 x 1, 15 m) = 1,83 m², da das Fenster unter dem Kirchenchor rechts auf die Dimensionen der uibrigen Fenster gebracht wurde und daher dessen Parapet tiefer gelegt wurde.
Posten 6, 7 u. 8 sind anschlagsmäßig durchgeführt worden.
Pos. 9 anschlagsmäßig, die Rechnung liegt sub Pos. 3 bei. Als notwendige Mehrleistung ist eine Blechipe über dem Gurt zwischen Schiff und Presbyterium , links, gegeben worden. Dieselbe ist 7.00 m lang, entwinkelt 65 cm breit und wurden weiteres 10 m Latten, 60 Nägel und ½ Tag Zimmermann verwendet.  ? H der Rechnung.
Pos. 10 im Ganzen wurden 180 m² Verputz an den Außenwänden hergestellt, wobei die Stützpfeiler ganz neu verputzt wurden und auf die Erhöhung der Kirche und 50 cm wegen der Kirche in Rechnung fällt (Letzteres mit + 70,35 m²  ?).
Pos. 11 anschlagsmäßig
Pos. 12 vergrößert sich um die vergrösserte Innenhöhe auf 6,8 m statt 6,5 m des Projektes
Pos. 13, 14, 15 anschlagsmäßig
Pos. 16 vergrößert sich einestheils um die Aufmauerung der Umfassungsmauern sowie um die Nachmauerung dieser Mauern, die über dem Gewölbefuß stellenweise um 60 cm zurückgingen. Diese Schwächung, welche anfangs nicht sichtbar war, musste bei Legung einer Tramdecke ausgefüllt werden. Die Cubatur in der Baurechnung. (Pos 43)
Pos. 18/19 vergrößert sich um Geringes in Folge der Aufmauerung
Pos. 20 und 21 anschlagsmäßig
Pos. 22 anschlagsmäßig, hiezu die Versetzung der neuen Bodenthüre
Pos. 23 anschlagsmäßig durchgeführt
Pos. 24 Schließen wurden eingezogen im Gewichte von 160 KG lt. Wagschein.
Pos. 17 anschlagsmäßig. Da die Nachschaffung solcher Pflastermarmorplatten wie selben in der Kirche waren, sehr kostspielig wäre, viele Platten jedoch zerschlagen und gesprungen sind, wurde das ganze Steinplattenpflaster ausgerissen. Mit den guten Platten ist eine zusammenhängende Fläche vom Presbyterium ausgepflastert worden, der Rest in dem Kirchenschiff ist mit einem Cementplattenpflaster versehen worden.
Pos. 25 anschlagsmäßig
Pos. 26 anschlagsmäßig ebenso die Posten 27 und 28, 29 und 30
Als Mehrarbeit ist die Abtragung des verrosteten und zerbrochenen Blechschildes am First des Daches und die Aufstellung eines entsprechenden Kreuzes anzurechnen. Vidi Rechnung Pos 6
Als Mehrarbeit für die Maurerarbeit muß auch die Verkeilung und Verputzung der großen Sprünge in sämtlichen Fenster- und Thürwölbungen, sowie des Sprunge in der Hauptmauer über dem Seiteneingang. Schließlich ist es nur gerecht das Abhackens des Gurtanlaufes zwischen dem Schiff und dem Presbyterium separat zu vergüten. Vidi Pos. 7 und 8 der Rechnung.
Bei Pos. 31 sind 10 anstatt 9 Fenster zu rechnen wogegen aber Pos. 32 entfällt.
Pos. 33 anschlagsmäßig durchgeführt
Als Mehrarbeit erscheint die Lieferung der neuen Bodenthür und einer neuen Haupteingangsthüre, letztere im bestehenden Steinfutter, weiters die Durchbrechung und Lieferung des neuen Fensters über dem Chor.
Pos. 34 Die Reparaturen an den bestehenden Thüren und Fenstern wurde laut Anschlag durchgeführt, hiefür wird in der Rechnung Pos. 9 verrechnet.
Pos. 35 entfällt (Reparatur der Bänke) da neue Bänke beigestellt wurden.
Pos. 36 anschlagsmäßig, wobei der Boden der Bänke nun 54,44 m² misst. Als begründete Mehrleistung sind 75 Stk. Huthacken und 32 Stück emaillierte Blechnummern an den Bänken angebracht worden.
Beim Abtragen der Altäre und der Kircheneinrichtungsstücke zeigte es sich, daß die Altarstufen und die Stufe beim Taufbecken ganz morsch sind, ebenso erwieß sich die ganze Holzkonstruktion (mit Verkleidung) und die Stiegenstufen der Kanzel vollkommen baufällig und morsch. Es mussten die Altar- und Taufbeckenstufen sowie die ganze Holzkonstruktion der Kanzel samt Schalldeckel, Brüstungsgesimse, Consolen etc. neu beigestellt und versetzt werden. Hiefür wird in der Rechnung Pos. 10 und 11 mehr verrechnet.
Nachdem die ganze Kirche vom Fundament bis zum Boden und die ganze Einrichtung neu adaptirt wurde, so mussten auch die ehemals bestandenen sogenannten Rathsbänke im Presbyterium rechts und links des Altares neu beigestellt und aufgestellt werden. Die rechte Bank ist 4,30 m die linke 1,7 m lang, sind beide 95 cm tief, die Vorderwände 1,05 m die Rückwände 200 cm hoch mit Fuß und Pultbrett. Die Kosten sind verrechnet in Pos. 12 der Rechnung.
Pos. 37 anschlagsmäßig durchgeführt, hiezu ein weiteres Fenster, dem entgegen das im Anschlag Pos. 38 verrechnete, jetzt vergrößertes Fenster entfällt.
Pos. 39 des Anschlages vergrößert sich in Folge des vergrößerten Fensters um 0,73 m², ebenso vergrößert sich Pos. 40 um 0,73 m².
Pos. 41 ist anschlagsmäßig durchgeführt. Das nun vergrößerte Fenster erhielt das in den uibrigen Fenstern übliche Fenstergitter.
Die vorhandenen Bilder der Kirche sowie Kerzenhalter mussten in Folge der nun erfolgten Wandtheilung durch die Betenen?  anders eingetheilt werden, dasselbe betrifft auch die vorhandenen Figuren. Es mussten bei der Anbringung aller dieser Sachen sowie zur Aufstellung der renovirten und neu angeschafften Sachen Hacken geliefert und angebracht werden. Im Ganzen wurden gebraucht
59 Bilderhacken; 13 Stück Bankeisen; 14 Stück  ??  ; 2 Stück  ? samt Ring für die Kreuzwegbilder.
Hiefür wird gerechnet fl 6 u. 64 kr . Für 9 Fahnenbänder wird samt den Hacken und Zapfen gerechnet fl 3 u. 95 kr; für die oben angegebenen Huthacken wird pr Stück 10 kr angesetzt, für die Emailnummerntafeln lt. Fabrikpreisconcurrent pr Stück 24 kr öW.
Pos. 42 wurde anschlagsmäßig durchgeführt, Pos. 43 entfällt, da das Steinfutter statt einem Oehlfarbenauftrag zugleich mit den Wänden gefärbelt wurde.
Pos. 44 vermehrt sich um den Anstrich der Fläche der Drahtgitter des Fensters und der Thüre zur angebauten Kammer als auch um die Fläche des Gitters des vergrößerten Fensters.
Pos. 45 ändert sich nach Maßgabe der nach gewissenermaßen gelieferten Schließen pr 160 Klo.
Pos. 46 ändert sich um die geringeren Fläche in Folge der Erhöhung der Kirche.
Pos. 47 entfällt in Folge der später bewilligten Cassetirung der Decke.
Pos. 48 anschlagsmäßig durchgeführt.
Pos. 49 entfällt da die Gemeinde zur Bodenthüre eine Leiter beistellte.
Pos. 50 wurde zum Theile beansprucht und zwar zu Reinigungsarbeiten und für die Zerlegung und Fortschaffung der alten Kirchenbänke. Für diese Arbeiten wird der Betrag von 10 fl dem Unternehmer vergütet.
Als eine wohlbegründete Arbeit ist die Neuherstellung der drei Stiegen zu den 3 Friedhofsthüren. Da der längs aufgelassene Friedhof zur Kirche gehört und auch der Zugang zur Kirche über diesen Friedhof führt, die Stufen aber schon sehr schlecht waren, sowie die betreffenden Lattenthore ganz morsch waren, deren Wölbungen zersprungen vorgefunden wurden so war es notwendig die Thorpfeiler und Wölbungen zu repariren bzw. zum Theile zu erneuern, die Stufen umzulegen und die Thore durch neue zu ersetzen. Diese Arbeiten wurden in den Kostenanschlag nicht einbezogen weil damals bezüglich der Zugehörigkeit des Friedhofs nicht Sicherheit herrschte.
Anlangend den Kostenanschlag I vom 1. Oktober 1896 wurde der neue Chor projektmäßig durchgeführt. Auf dem Chor mussten, da hier Instrumentalmusik gepflogen wird, neue breitere Stiegen aufgeführt werden, wodurch es notwendig wurde, den runden Thurm bis zur lichten Breite von 2,40 m zu erbreitern. Diese notwendige Mehrleistung wurde mit Einwilligung der Bauleitung vom Kirchenkonkurrenzausschuss gefordert. Der Thurm selbst ist aus altem Ziegelmateriale durchgeführt worden. In diesem Stiegenthurm wurde zur Beleuchtung des Aufganges ein 60/125 cm großes Fenster eingefügt und der Raum unter der Stiege mittelst einer Thüre abgetrennt.
Am Chor selbst wurden geringe Mehrleistungen geliefert. Sie wurden über Anordnungen des Dechantes während der Visitation für das Publikum 5 Stück Kirchenbänke ähnlicher Kostruktion wie in der Kirche mit einer Gesamtbodenfläche von 11,50 m²  aufgestellt. Der Einzelpreis ist derselbe wie bei den Kirchenbänken je m² angegeben mit 1,50 fl.
In das eine Chorfenster ist die Anbringung einer Ventilationsöffnung angeordneth worden, damit bei Winterzeit bei angefülltem Chore irgend welche Verbindung mit der Außenluft hergestellt ist, und das Schwitzen der Wände wenigstens theilweise zurückgehalten wird.
Des Weiteren stellte sich die Notwendigkeit heraus die Chorbrüstung auch auf der Seite des Choes hiezu verschallen um nicht die Außenverschallung die weich gegliedert und nur verziert ist leicht durch Stöße von innen zu beschädigen. Längs der Chorbrüstung ist ein Stufenbrett angebracht worden.
Zu der Orgel mußte für den Balkentreter eine Stufe nur für die Musiker 2 Bänke beigestellt werden. Schließlich sind die vorhandenen Pulte reparirt worden und auf die Chorbrüstung wieder Pulte für die Sänger aufgestellt worden.
Alle diese Reparaturen waren behufs Vervollständigung des Chors unbedingt notwendig.
Die Cassetirung der Kirchendecke ist genau nach dem Kostenanschlage II durchgeführt worden.
Zum Kostenanschlag I sei noch bemerkt daß die Pos. B mit Rücksicht auf die angenommene und verrechnete Außenschalung? der ganzen Orgelkonstruktion entfällt und daß Pos. C anschlagsmäßig bewirkt wurde.
Unter Berufung und Hinweisung auf das Protokoll vom 22. Dezember 1896 wurde am heutigen Tage auch der Sparherd der Pfarre der nun zur Aufstellung gelangte übernommen. Der Sparherd hat eine Platte von 105/105 cm Größe incl. Herd-Einfassung, Schutzstange, Tellerwärmer, Rechau, zwei Bratröhren, Wasserwanne, ?  .Die Platten sind mit Zapfen geniethet und mit Stützen. Bratröhren in Gleitschienen und Fallthüren etc. der ganze Sparherd ist mit blauen Kacheln verkleidet, außerdem ist die Kaminthüre zur Selchkammer neu und der alte Kessel ?gemauert worden.
Alle die aufgezelten Arbeiten sind soweit sichtbar gut, solid und schön ausgeführt worden, so zwar daß technischerseits die Flüßigmachung der auf den Baumeister K. Kopetschny entfallenden in der Baurechnung zu ermittelnden Verdienstbetrag beantragt wird.
Für altes Material wurde laut Protokoll vom 5. April 1897 nach Abschlag der Lizitationsgebühren der Betrag von 24 fl 07 kr erzielt.
Zum Schlusse sei bemerkt daß eine Reparatur, die eine umfassende Adaptirung an der Kirche, welche im Jahr 1222 erbaut wurde und laut alten Schriften schon damals gewölbt war, seit dem Jahre 1745 an welchem Jahre die Sakristei errichtet wurde, nicht vorgenommen worden ist.
Der Patrionatsrepräsentant, der Kirchenkonkurrenzausschuss und das hochwürdige Pfarramt schließen sich dem Protokolle zustimmen an.
Nachträglich wurde dem Orgelbauer Filip Kominek vom Konkurrenzausschuss ein weiterer à conto Betrag von 20 fl geleiset womit die oben stehende Bemerkung die geleisteten à conto Zahlungen betreffend vervollständigt wird.
Hiemit geschloßen und gefertiget
gez. Franz Tinz Pfarrer; Johann Haan Kirchenkonkurrenzausschuss; Andreas Schneider Kirchenkonkurrenzausschuss; K. Kopetschny Baumeister; K. Petnik k.k Ing.

29. Juli 1897
No 12423
Ich beehre mich die hieramtliche Zuschrift vom 9. April 1897 Zl 5950 bezüglich der Uibersendung des Endcollaudirungsoperates hinsichtlich der Bauherstellungen an der Religionsfondskirche in Prittlach zur ehestfälligen Erledigung in Erinnerung zu bringen.
Auspitz am 29. Juli 1897  Der k.k. Bezirkshauptmann gez. Pulpan
An das löbliche k.k. technische Departement der k.k. Statthalterei Brünn

6. August 1897
Techn.Dpt. 954 u. 406
Wird der löblichen k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz in Erledigung der geehrten Zuschrift vom 29. Juli 1897 Zl 12423 das Collaudirungselebort betreffend die Religionsfondskirche in Pritlach samt dem Verhandlungsakt und dem Particulare des k.k. Ingenieurs K. Petnik zur weiteren Amtshandlung übersendet.
Techn. Statth. Departement Brünn am 6. August 1897
Für den k.k. Oberbaurat gez. Skalda
Stempel Technisches Departement der k.k. Statthalterei in Brünn
Präs. Am 4.8.1897 Zl 954
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz
8 AUG 97   Nr. 13290

17.9.1897
Advokat J. U. Dor. Fr. Friedl  Hustopec – Auspitz
Löblicher Gemeindevorstand in Pritlach
Euer Wolgeboren geehrter Herr Bürgermeister!
Es erschien bei mir Josef Wojta, Orgelbauer aus Rakwitz und gab an, dass ihm die Gemeinde Pritlach für das Auseinanderlegen der Orgel und übertragen derselben in die Schule 18 fl schulde.
Sollten die Angaben des Wojta auf Wahrheit beruhen, so ersuche ich zu veranlassen, dass ihm dieser Betrag ausbezahlt werde, da Wojta entschlossen ist, seine Ansprüche auch im Gerichtswege geltend zu machen.
Mit vollkommener Hochachtung gez. Unterschrift
Auspitz 17.9.1897

4. October 1897
No 38174
Die mit dem Berichte vom 8. August d. J.  Z 13290 vorgelegte Reisespecification des k.k. Ingenieurs Karl Petnik, anlässlich der Collaudirung von Bauherstellungen an den Religionsfondsobjekten zu Pritlach, wurde hierorts auf 11 fl 38 kr adjustirt.
Nachdem dieser Betrag aus der, beim eigentümlichen Vermögen der Pritlacher Pfarrkirche verfügbaren Cassabarschaft bestritten werden kann, so ist derselbe zu Gunsten des genannten Particulargebers ungesäumt einbringlich zu machen, und die mitfolgende Reisekostenliquidation samt der bezüglichen Fercipientenquittung der betreffenden Kirchenvermögensverwaltung zum Rechnungsbelege zuzustellen.
Brünn dem 4. October 1897  Für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
An den Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz 

22.10.1897
Copie    Zl 18408
Laut der vorgelegten hohenorts adjustirten Baurechnungen wurden die mit dem Statthalterei Erlasse vom 16. Juli 1896 Zl 20459, 15. Jänner 1897 Zl 43156 und vom 23. Jänner 1897 Zl 46037 bewilligten Bauherstellungen an den Religionsfondsobjekten in Prittlach mit Inbegriff einzelner Mehrarbeiten und zwar:

Der Kirche um                                                                                         4260 fl 97 kr
laut Rechnung B betreffend die Vergolder und Staffirarbeiten um                                                                                                                 733 fl 60 kr
laut Rechnung C betreffend die Reparatur der Orgel um  529 fl 62 kr
laut Rechnung D betreffend die Aufstellung eines neuen Sparherdes im Pfarrgebäude                                                                                  169 fl 71 kr zusammen                                                                                                                               5693 fl 90 kr
ausgeführt und bei der am 3. Juli 1897 stattgefundenen Collaudirung anstandslos übernommen.
Hinsichtlich der bei diesen Herstellungen zur Durchführung gelangten in den Baurechnungen detailirt ausgewiesenen Mehrarbeiten hat die hohe k.k. Statthalterei die Posten:
a.) 29, 30, 31 und 32 für die Herstellung des Kirchenpflasters im Kostenbetrage per                                                                       189 fl 23 kr
b.) Post. 36 für Aufstellung eines neuen Kreutzes statt des alten Blechschildes am
Kirchendachfirst per                                                                                                                    7 fl 05 kr c.) Post 45 für Beistellung von zwei neuen Altarstufen von zus.      12 fl
d.) Post. 46 Neuanschaffung einer Stufe zum Taufbecken 1 fl
e.) Post. 47 die Neuherstellung der Kanzel statt deren project. Reparatur per                                                                                                            178 fl 50 kr mit Rücksicht auf den durch das Collaudirungsprotokoll vom 3. Juli 1897 erwiesenen äußerst schadhaften Zustand dieser Objecte und im Hinblicke darauf als diese Arbeiten lediglich bessere Schätzungen betreffen, wurden demweise nachträglich genehmigt und hiebei dem Kirchenkonkurrenz-Ausschusse ausselbig?  zu bemerken gefunden dass die Nothwendigkeit dieser Herstellungen bei ursprünglicher gemeindlicher Erfahrung jedenfalls vorauszusehen gewesen wäre, und anderenfalls bei Vornahmen von Mehrarbeiten in derartiger Kostenhöhe die gesetzlich geforderte Einholung einer vorherigen Genehmigung unerlässlich ist.
f.) Dagegen wurde die unter Post. 44 in Anrechnung gebrachte Beistellung von 75 Stück Huthacken per 7 fl 50 kr sowie 32 Stück Banknummerntafeln per 8 fl 09 kr nicht genehmigt, nachdem die Nothwendigkeit der Anschaffung derartiger Einrichtungsstücke nicht vorliegt. Desgleichen obliegt nach den Bestimmungen
g.) des Gubernial-Erlasses vom 25. Jänner 1848 Bl. 25.35 dem Religionsfonde keine Concurrenz-Pflicht zur Beitragsleistung bei der sub Post. 65 in Verrechnung gebrachten Anschaffung von 9 Stück Fahnenbändern samt Hacken im Kostenbetrage von 3 fl 95 kr. Nachstehender Posten u. zwar
h.) Post. 48, Anschaffungen von 2 neuen Rathsbänken per 79 fl gegenüber der mit 18 fl bewilligten Reparatur der alten Bänke sonach ein Mehrbetrag per 61 fl.
i.) Post. 2 -7, 8, 10, 11, 13, 15, 17, 23, 32, 33, der Baurechnung nach Kostenanschlag II mit einem Mehraufwande per 63 fl 93 kr für den Neubau einer Chorstiege statt der projectirten Reparatur des alten Choraufganges und
k.) die sub Post. 31 bzhw. 28 verrechnete Anschaffung von 2 Sitzbänken für das Publikum vom Chor bzw. 2 Bänken für die Musiker im Kostenbetrage von 17 fl 05 kr u. 7 fl 70 kr zusammen 24 fl 75 kr erwiesen sich sichtlich als ohne vorherige Bewilligung vorgenommenen, im Zusammenhange mit dem vermachten Cultus-Bedürfnisse stehende Neu Herstellungen zu deren Beitragsleistung für den Religionsfond keinerlei gesetzliche Verpflichtung besteht.
Da also die unter den Buchstaben f, g, h, i, k, vorangeführten ohne behördliche Genehmigung bewirkten Mehrarbeiten und Neuherstellungen im Gesamtbetrage von 169 fl 13 kr auszuscheiden sind so verbleibt eine Kostensumme per 5524 fl 77 kr bezüglich welcher die Concurrenzpflicht einzuschreiten hat. Von diesen Gesamtkosten an welchen der Baumeister in Auspitz Karl Kopetschny laut Rechnung A mit 4091 fl 84 kr
bezüglich der Rechnung D mit dem Theilbetrage per                  8 fl 40 kr
zusammen                                                                                               4100 fl 24 kr
ferner die Vergolderfirma Josef Striz in Brünn mit               733 fl 60 kr
der Orgelbauer Filip Kominek in Brünn mit                          329 fl 46 kr
und die Thonofenfabrik Karl Mayer u. Söhne in Brünn hinsichtlich der Rechnung D mit dem restlichen Betrage per        161 fl 09 kr
participiren hat die Pfarrgemeinde die ganzen Fuhr und Handlangerlöhne per                                                                                                 331 fl   4 kr
ferner von den mit                                                                                  4991 fl 30 kr
berechneten Material und Professionistenkosten eigentlich nach Abschlag des für das alte Materiale erzielten Erlöses per                               21 fl 07 kr
4972 fl 23 kr
zwei Drittel per                                                                                       3814 fl 82 kr
im Ganzen                                                                                               3846 fl 29 kr
zu bestreiten, wogegen die restlichen 1657 fl 41 kr aus dem Religionsfonde zu berichtigen sind.
Das k.k. Steueramt in Auspitz wurde sohin gleichzeitig angewiesen, von dem auf den Religionsfond Patron entfallenden Theilbetrag von 1657 fl 41 kr
a.) dem Baumeister Karl Kopetschny in Auspitz 1182 fl 5 kr nach Abschlag des ihm erfolgten Vorschusses per 290 fl nur 892 fl 5 kr.
b.) der Vergolderfirma Josef Striz in Brünn zu Händen des Liquidations-Commites der I. Spar und Vorschusskassa für Gewerbe und Handel in Brünn, im Grunde der Cessionsurkunde vom 3. September 1896 244 fl 53 kr.
c.) dem Orgelbauer Filip Kominek in Brünn zu Händen des Liquidations-Commites derselben Spar und Vorschusskassa im Grunde der Cessionsurkunde vom 3. Oktober 1896 176 fl 54 kr und
d.) der Thonofenfirma Karl Mayers Söhne in Brünn 53 fl 77 kr gegen sachmäsig gestempelte von mir vidirte Quittung zu erfolgen, von diesen Verdienstbeträgen aber die nach Massgabe der Gesamtherstellungskosten enthaltenden 10 % Cautionen, mit welchen die genannten Contrahenten bis 3. Juli 1899 zu haften haben und zwar:
ad a.) per 411 fl; b.) per 74 fl; c.) per 58 fl; und ad d.) per 16 fl   in Abzug zu bringen und depositenamtlich zu verwahren. Mit diesen Cautionen haben die Unternehmer für ihre Arbeiten durch zwei Jahre vom Collaudirungstage d. i. bis 3. Juli 1899 zu haften und werden dieselben, den Bezugsberechtigten über h. o. Auftrag erst dann erfolgt werden wenn bis dahin kein aus Verschulden der Unternehmer erwachsene Gebrechen an den Bauherstellungen mehr zu rechnen sein werden, wovon sich nach Ausgang der Haftzeit durch eine Nachvision die Überzeugung zu schaffen sein wird.
Betreffend die in der Baurechnung D nicht übernommene Marmorirung des Orgelkörpers wurde in die Übereinstimmung mit dem diesbezüglichen Vorschlage im Collaudirungsprotokolle bei der Adjustirung der Verdienstgebühr des Post.  ?  der hiefür veranschlagte Betrag per 76 fl 80 kr in Ausscheidung gebracht und wird der Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach angewiesen, für diee Arbeit ein Einvernehmen mit dem Unternehmer bzw. dem Bezugsberechtigten unter Zuziehung eines unparteiischen Sachverständigen eine Entschädigungs-Vereinbarung zu treffen und hierüber nach Abschluss derselben anher zu berichten.
Hievon wird der Kirchenconcurrenzausschuss zu Folge Erlasses der hohen k.k. Statthalterei vom 14. Oktober 1897 Zl 35866 mit der Weisung in Kenntniss gesetzt zu veranlassen, dass der Erlös für altes Materiale per 21 fl 07 kr sowie die auf die Pfarrgemeinde mit 3846 fl 29 kr eigentlich nach Abschlag der dem Baumeister Karl Kopetschny mit dem h. o. Erlasse vom 23. Jänner 1897 Zl 46037 genehmigten seitens des Concurrenzausschusses geleisteten a conto Zahlung per 710 fl bloss mit 3136 fl 29 kr entfallende Schuldigkeit, woran der Baumeister Karl Kopetschny mit 2896 fl 60 kr nach Abzug des Vorschusses per 710 fl jedoch bloss mit 2186 fl 60 kr das Liquidations-Commité der ersten Spar und Vorschusskassa für Gewerbe und Handel in Brünn
1. für die Firma Josef Striz mit 489 fl 07 kr und
2. für die Firma Filip Kominek mit 353 fl 08 kr abzüglich der laut Collaudirungs-Protokolles vom 13. Juli d. J. seitens des Kirchenconcurrenz-Ausschusses bereits geleisteten a conto Zahlungen und zwar: ad 1.) mit 130 fl ; ad 2.) mit 182 fl ; daher ad 1.) bloss mit 359 fl 07 kr ; ad 2.) bloss mit 171 fl 08 kr  und schließlich die Firma Karl Mayers Söhne mit 107 fl 54 kr participiren, sämtlichen genannten Contrahenten ehestens zugewendet werden.
Da in der Eingabe des Gemeindevorstandes in Prittlach vom 24. September 1897 Zl 214 gestellte Forderung, betreffend die Vergütung der mit der Aktion? Von der Lagerung der Orgel verbundenen Kosten per 18 fl für den Orgelbauer Josef Vojta in Rakwitz, ist in der Bauabrechnung ad Post. 67 mit 16 fl enthalten, daher hat sich der letztere diesfalls an den Baumeister Karl Kopetschny zu wenden.
Auspitz am 22. Oktober 1897  Der k.k. Bezirkshauptmann gez. Pulpan
An den Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach

22. Oktober 1897
Zl 18408
Dem Gemeindevorstand in Prittlach zur Kenntnisnahme

Auspitz am 22. Oktober 1897
Der k.k. Bezirkshauptmann gez. Pulpan

29. Oktober 1897
Zl 245
Löbl. Gemeindevorstand in Neumühl
Unter Anschluss wird die Abschrift der Baurechnung über die Herstellung des Religionsfondsgebäudes /: Kirche :/ mit dem Bedeuten eingesendet, dass die Bausumme welche auf die Kirchengemeinden entfällt 4015 fl 42 kr beträgt, welche Kosten laut Gesetz nach dem Steuerbetrag mit 54 % berechnet, daher Sie herausfinden werden wie viel auf die Gemeinde Neumühl entfällt.
Nach dem Auszuge sind für Neumühl 2119 fl 54 ½ kr an direkter Steuer.  Prittlach am 29. Oktober 1897 
Der Bürgermeister gez. Neu Vinzenz
Steuerschreibung pro 1897 der Gemeinde Neumühl
1. Grundsteuer                                716,29
2. Hausklassensteuer                     76,40
3. Hauszinssteuer                           16,90
4. Erwerbsteuer               238,56
5. Einkommensteuer                      86,83
6. Hochfürstliche Steuer 653,24
Summa                                           1788,22

 7. Nov. 1897
Eingangs-Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz auf Brief von Dr. H. Russe Advocat in Brünn

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23.11.1897
Stempel Bezirkshauptmannschaft Auspitz Bearbeitungshinweise
Löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft!  In Auspitz
Laut  Erlass vom 22. Oktober 1897 Zl 18448 wurde der gefertigten Firma für den an die Prittlacher Pfarre gelieferten Sparherd aus dem Religionsfonde der Theilbetrag von fl 53.77 kr zuerkannt.
Die ergebenst gefertigte Firma erlaubt sich die Bitte zu stellen, den in Rede stehenden Betrag auf Grund der beigefertigten Quittung ./. mittelst dem gleichfalls beigefügten Erlegschein des k.k. Postspar-Amtes ? zusenden und das anruhende ? Einlagebuch der I. mähr. Sparkassa mit einer Einlage von fl 16 /:  sage sechzehn ÖW :/ als 10 % Caution unseres ganzen Verdienstbetrages d. i. fl 161.31 bis zum Fälligkeitstermine der Haftpflicht d. i. 3. Juli 1899 im dortigen k.k. Steueramte in Aufbewahrung zu nehmen und die Bestättigung über den Erhalt zu behändigen.
Brünn, am 22. November 1897  Carl Mayer`s Söhne gez. C. Mayer

6. Dezember 1897
Stempel: Hochfürstlich Johann Liechtensteinsche Gutsverwaltung Feldsberg – Eisgrub in Feldsberg

An den löbl. Gemeindevorstand in Neumühl
An dem Sr. Durchlaucht überreichten Gesuch um einen Beitrag Kirchenbauherstellungen ist die, die beiden Pfarrgemeinden treffende Summe mit 4021 fl angegeben, wovon auf Pritlach 2877 fl auf Neumühl 1144 fl entfallen.
Nach Steuerausweis beträgt im Jahre 1897 die Gesamtsteuer der Gemeinde
Prittlach                             4829 fl 13 kr
Neumühl                            1134 fl 98 kr
Zusammen                         5964 fl 11 kr
Jene vom hochfürstl. Besitz in der Gemeinde Pritlach        521 fl 47 kr
                                                                                    Neumühl   653 fl 24 kr
                                                                                                     1174 fl 71 kr
                                                                               Im Ganzen  7138 fl 82 kr
Da die obigen die Gemeinde treffenden Antheile durcch Repartition auf diese Steuern nicht ermittelt worden sein können, wird das höfliche Ersuchen gestellt, den Modus der Auftheilung anher bekannt zu geben, welcher Antheil an dieser Beitragsleistung auf den hochfürstl. Besitz entfallen würde.
Gutserwaltung Feldsberg am 6. Dez. 1897 gez. Unterschrift

10. Dezember 1897
Briefkopf Carl Mayer`s Söhne Niederlage Brünn 10. Dezember 1897
Löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz
Die ergebenst gefertigte Firma erlaubt sich die Bitte zu stellen, ihr die in Rede stehende Bestättigung über geleistete 10 % Caution des Verdienstbetrages v. 161 fl 31 kr d. i. im Betrage 16 fl als Sparcassa-Einlage zukommen zu lassen.
In der angenehmen Erwartung einer baldigen Erledigung, empfehlen wir uns aller bestens u. zeichnen
Hochachtungsvollst  Stempel u. Unterschrift

13. Dez. 1897
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 11 DEC 97
An das k.k. Steueramt in Auspitz
Das A. wird aufgefordert, den Vollzug des h. a. Erlasses vom 25. Nov. 1897 Z 21077 betreffend die Ausfolgung des Cautions? an die Firma Mayer`s Söhne u. Repositirung des als Caution erlegten Sparkassenbuches umgehend anher anzuzeigen.
13. Dez. 1897 gez. Unterschrift