Schuljahr 1893/94
In Erledigung der Eingabe vom 24.ten Feber l. J. Z 19 findet der K. K. Bezirksschulrath auf Grund des Art. V Punkt 9 der hohen Ministerialverordnung v. 8.tn Juni 1883 Z 10618 nachstehend angeführte Schulkinder (7. u. 8.te Schuljahr) vom Schulbesuch des Sommerhalbjahres 1894 zu befreien:
- Gross Ferdinand, 2. Quapil Robert, 3. Fibich Agnes, 4. Bittner Isabella, 5. Fibich Franz, 6. Triebel Josef, 7. Haan Theresia, 8. Markl Emilia, 9. Neu Alois, 10. Semler Johann, 11. Gross Maria, 12. Spazierer Hubert, 13. Fibich Maria, 14. Linnert Johanna, 15. Neu Stefanie, 16. Schubert Theresia,
- Schneider Maria, 18. Größl Heinrich
Dagegen kann die nachgesuchte Befreiung der Schülerin Semler Katharina von diesem Schulbesuche aus dem Grunde nicht bewilligt werden, weil dieselbe noch nicht durch volle 6 Jahre die Schule besucht hat.
- K. Bezirksschulrath
Auspitz am 1.ten März 1894
Schuljahr 1894/95
In Erledigung der Eingabe vom 19.2.1895 ZL 13 findet der K. K. Bezirksschulrath auf Grund des Artikels V Punkt 1 und 9 der hohen Ministerial. Verordnung vom 8.tn Juni 1883 ZL 10618 nachstehend aufgeführte Schulkinder des 7. u. 8. Schuljahres vom Schulbesuche während des Sommerhalbjahres 1895 zu befreien: Haan Theresia, Semler Katharina, Fibich Franz, Schneider Maria, Antreich Alexander, Gross Anton, Wlaschinsky Anna, Pechura Johann, Zipfel Mathias, Wlaschinsky Paulina, Birnbauch Katharina, Oßwald Johann, Schalamon Maria, Macek Johann, Spazierer Hubert, Beichel Rudolf, Bittner Isabella, Schubert Theresia, Fibich Theresia und Schneider Maria.
Auspitz am 26. Feber 1895
Der K.K. Bezirkshauptmann als Vorsitzender
Gez. Prez ?
Schuljahr 1895/96
Der hohe K. K. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 23.t März 1896 ZL 3058 den Kindern der Schulgemeinde Prittlach, die im 7. u. 8. Schuljahre stehen u. die Schule durch volle 6 Jahre besucht haben in dem Sinne der hohen Ministerialverordnung vom 8. Juni 1883 ZL 10618 Erl. V. Bl. Nr.17 nachstehende generelle Schülerbesuchserleichterungen zu bewilligen gefunden. Besuch der Schule während der Winterhalbjahre, gänzliche Befreiung während der Sommerhalbjahre.
K.K. Bezirksschulrath Der Vorsitzende
In Auspitz vom 6.tn April 1895 Pulpan
Auf Grund des Erlasses des K. K. Bezirksschulrates vom 18. April 1909 ZL 186 sind von den generellen Schulbesuchserleichterungen jene Kinder auszuschließen, welche das Lehrziel für die 3. Klasse nicht ganz erreicht haben, Die Kinder der 2. Klasse erhalten keine Schulbesuchserleichterungen.
Mit Erl. V. 10.4.1922 Z 5141 hat der L.Sch.R. über einstimmigen Beschluß des O.Sch.R. v. 5. III. 1896 Z 3058 eingeführten Schulbesuchserleichterungen – generellen Lit.a) – mit 1.5.1923 an aufgehoben.