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Religionsfondsgebäude der Pfarre Prittlach 1892/1893

1892/1893

18.September 1892

Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft

Bei der am 17. September 1892 vorgenommenen sanitehren Hausschau der Gemeinde Pritlach wurde befunden, dass im Pfarrhause die Senkgrube seit dem Jahr 1865 verschüttet und der Abortschlauch bis zur Höhe des 1. Stockes mit Fäkalien erfüllt ist, dass ferner der durchfeuchtete Abortschlauch durch die Speisekammer geht und eine bedenkliche Versickerungsgrube bildet, durch welche schon das Kellergewölbe angeätzt wurde.
Dieser Befund erscheint um so bedenklicher, als im J. 1866 der erste Cholerafall sich im Pfarrhofe ereignet hat u. der damalige Pfarrer und seine Wirtschafterin die ersten Opfer der in Pritlach in einer entsetzlichen Weise wütenden Cholera erlagen.
Auch erscheint dieses somit eines Übelstandes mit Rücksicht auf die Bestimmungen des  ?  zu der Cholera-Instruktion v. 5. August 1886 nicht zulässig.Auspitz 18. September 1892 gez. Dr. Wolfenstein k.k. Bezirksarzt
Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft
Auspitz 28 SEP 92   
Bearbeitungsvermerke: dem löbl. technische Statthalterei Departement in Brünn zur gef. Begutachtung und schleunigen Antragstellung u.a.

29.April 1893

Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft!

Bei dem unter dem Religions-Fonds-Patronate stehenden Pfarrgebäude zu Pritlach stellt sich immer mehr die Nothwendigkeit heraus einige bauliche Reparaturen vornehmen zu lassen und zwar: Der Mauer-Anwurf am ganzen Gebäude ist theils beschädigt, theils abgefallen, die Fensterstöcke samt Rahmen mehren theils stark vermorscht und angefault, mehrere Thüren der Wohn- und Wirtschaftsräume fast unbrauchbar, im Cooperatoren-Zimmer ein Theil des Plafonds herabgefallen und der Ofen zusammengestürzt, das Regenwasser dringt in der Frühjahrs- und Herbstzeit im Keller bis zum Faßgeschirr vor u. s. w. -  Der ergebenst Gefertigte beehrt sich hiemit solches zur geneigten Kenntniss zu bringen mit der höflichen Bitte: Eine löbliche k.k. Bezirks-Hauptmannschaft wolle ehetunlichst dahin wirken, dass diesen Uibelständen abgeholfen werde und das Gebäude vor weiterem Schaden bewahrt bleibe.
Pritlach am 29. April 1893  gez. Franz Tinz hier Pfarrer

23.Mai 1893

Mit Bezug auf die geschätzte Zuschrift vom 17. Mai 1893 Zl 7569 beehre ich mich mitzutheilen, daß die Erhebung der Baugebrechen an den Religionsfondsobjekten zu Pritlach am 3. Juni 1893 um 10 Uhr vorm. von dem k.k. Bauadjuncten Edmund Ritschl vorgenommen wird, wovon das dortige Pfarramt, der Patronatsrepräsentant sowie der Kirchenconcurrenzausschuss verständigt werden wolle.

Technisches Departement der k.k. m. Statthalterei
Brünn am 23. Mai 1893 gez. der k.k. Oberbaurath 
An die löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz

25. Mai 1893

Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 25 MAI 93  No 18791
1.) An den Kirchenconcurrenzausschuss in Prittlach
Die Erhebung der Baugebrechen an den Religionsfondsgebäuden in Prittlach wird am 3. Juni j. J. um 10 Uhr vormittags durch den k.k. Bauadjuncten Edmund Ritschl vorgenommen werden.
Hievon wird der ./. behufs sofortiger Verständigung der Betheiligten /: Gemeinde Neumühl, Patronatsrepräsentant :/ in Kenntnis gesetzt.

2.) An das hochwürdige Pfarramt in PrittlachDie Erhebung der Baugebrechen an den dortigen Religionsfondsgebäuden wird am 3. Juni l. J. um 10 Uhr vormittags durch den k.k. Bauadjuncten Edmund Ritschl vorgenommen, wovon E. H. mit Beziehung auf das diesbezügliche Einschreiten in Kenntnis gesetzt werden.
Auspitz am 25. Mai 1893

3. Juni 1893

Protokoll aufgenommen im Pfarrhause zu Pritlach in Gegenwart der Gefertigten am 3. Juni 1893.
Gegenstand
Uiber die Anzeige des hochw. Pfarramtes de praes. 2/5.1893 Zl 7569 wurde mit dem Erlaße der k.k. Bezirkshauptmannschaft in Auspitz dto 25. Mai 1893 Zl 8791 die Erhebung der an den Religionsfondspfarrgebäuden vorhandenen Baugebrechen auf den heutigen Tag bestimmt. Bei der heute vorgenommenen Besichtigung der Baulichkeiten wurden folgende Arbeiten als notwendig erkannt.
a.) An den einstöckigen Wohngebäude:
1.)
An dem Dache müßen die drei hölzernen total schadhaften Dachfenster durch neue u. zw. eiserne liegende Fenster ersetzt werden, weiter ist die doppelte Ziegeleindeckung zu übersteigen, wobei ca 1 Stein pr m² neu beizustellen sein wird, bei dieser Gelegenheit sind einzelne schadhafte Latten, deren Ausmaß nicht genau konstatirt werden kann, zu erneuern.
Der der Kirche näher liegende Rauchfang ist ca 2.00 m abwärts abzutragen und neu aufzumauern, da das Mauerwerk zum Theil gerissen und eingefallen ist. Bei der Bodenstiege sind 12 neue Stufen zu versetzen da die alten vollen weichen morsch sind. Die Bodenthür ist vom Tischler und Schloßer vollkommen zu repariren und anzustreichen.
2.)
Im 1. Stock: Uiber dem Cooperatorszimmer ist eine ganz neue Tramdecke herzustellen da die bestehende Deckenträme gebrochen und morsch sind, was dadurch erklärt wird daß das Dach seiner Zeit an dieser Stelle lange Zeit sehr schadhaft war und der Rohrbodenverputz und die Schallung zum Theile bis heute fehlen.
Im selben Zimmer ist der Fußboden in den halben Ausmaß des Zimmers neu herzustellen, samt Beigabe von Polsterhölzern. Im ganzen Zimmer sind Sesselleisten beizustellen und zu befestigen. Im Zimmer 2, 3 u. 4 ist der Fußboden auszuspahnen und zu hobeln, bei der Thür zwischen den Zimmern 1 u. 2 ist ein neues Trittbrett zu versetzen. Das Vorhaus und der Ruheplatz sowie die Pavlatsch ist mit Chamotplatten zu pflastern, da die hiesigen Ziegeln zu weich und nicht genug widerstandsfähig sind, wie es das jetzige schlechte zerbrochene und ausgetretene obwohl nicht alte Ziegelpflaster beweißt. An neuen Fenstern ist beizustellen und zu versetzen: im Cooperatorszimmer ein ganzes 8 flügeliges Doppelfenster samt Blindrahmen und Fensterbrett, in den uibrigen 4 Zimmern des 1. Stockes sind 9 Stück äußere 4 flügelige, nach außen zu öffnende neue Fenster samt Blindrahmen beizustellen, zum Gangfenster ist ein ebensolches Fenster wie in den Zimmern beizustellen, nur muß hier für die Blindrahme die Schmatze? errichtet werden, da hier ein äußeres Fenster nicht vorhanden war, es jedoch notwendig ist, um zu verhüten, daß sich in der tiefen Fensternische nicht der Schnee anhäuft, die uibrigen zu erneuenden Fenster sind morsch. Aus dem Cooperatorzimmer zum Gang ist eine neue Thüre ?  ?  , samt ? und Futterverkleidung beizustellen, alle übrigen Zimmerthüren sind vom Tischler und Schloßer zu repariren und frisch zu streichen /: weiß, Beschläge schwarz :/ Die Thüre vom Gang zur Pavlatsch ist ebenso zu repariren. In beiden Ecken des Vorhauses sind Heizkammern von denen alle Zimmeröfen früher geheizt wurden. Die eine Heizkammer dient dem Kaplan als Kohlenvorratskammer, die andere als Selchkammer. Da beide Kammern sehr schlechte schwache Holzthüren haben so werden zu den bestehenden Steinfuttern und Kegeln? neue eiserne Thüren beantragt. Im Cooperatorszimmer und Zimmer No 1 sind neue Kachelöfen aufzustellen, im ersteren Zimmer ist überhaupt kein Ofen, im zweiten ein alter Steinofen von riesigen Dimensionen, der schadhaft und unbrauchbar ist. Die Thür der Heizkammer zum früheren Ofen des Cooperatorszimmer bestandene Heizöffnung ist zu vermauern. Das Cooperatorszimmer ist einfach neu zu malen nach vorheriger Ausbesserung des Verputzes. Der Salon ist ebenfalls neu zu malen und die Malerei der übrigen Zimmer auszubessern. Die zwei Stufen vom Stiegenruheplatz zur Pavlatsch sind mit neuen Auftrittsbrettern zu versehen. An der Stiege zum 1. Stock ist ca 1 m. 50 cm neuer Stiegenhalter zu versetzen.
Zu bemerken ist daß das Cooperatorszimmer seid mehreren Jahren nicht benützt war und daher jetzt in einem so desolaten Zustande sich befindet. In nächster Zukunft wird der hiesigen Pfarre ein Cooperator angewiesen und ist es daher dringend notwendig daß das Zimmer sowie der Abort, von dem tiefer unten Näheres erwähnt wird, in Stand gesetzt wird.
3.)
Im 1. Stock ist der Abort in dem Vorbau, der sogenannten Pavlatsch, untergebracht, besitzt Holzabfallröhren die bis in den Canal führen. Für das Parterregeschoß ist der Abort im Stallgebäude. /: siehe Skizze :/ Der Canal von diesem Aborte und von jenem des ersten Stockes vereinen sich außer dem Vorbau und führt der gemeinsame Kanal in die Senkgrube. Die Senkgrube ist schadhaft und zum Theil eingefallen, der Canal ebenfalls und überdieß fast ohne Gefälle, die Abortröhren vom 1. Stock verfault, in Folge dessen der Unrath aus dem Parterreabort des öfteren in den Keller durch die Mauern dringt /: auch konstatirt :/ und das Mauerwerk um die Abortröhren ganz infizirt und vernichtet ist. /: siehe beiliegend dem Akt: Bericht der kk Bezirkshauptmannschaft Auspitz dto 14.2.1893 Zl 15203 dessen Angaben hiemit fachlicherseits? bestättigt werden.:/
Um diesen Uibelständen abzuhelfen wird die Verlegung resp. Neuerrichtung der Aborte beantragt. Die nähere Art und Weise wird im Plane ersichtlich gemacht werden. 
4.)
Im Parterre: Der Gang ist ebenso neu zu pflastern wie im 1. Stock. Dasselbe gilt vom Pflaster in der Küche. Die im Gange befindliche Kellerfallthüre ist mit Carbolineum zu streichen. Das Gangfenster, 4 flügliges Doppelfenster nach Innen und Außen zu öffnen, ist zu erneuern, das Gitter zu streichen.
Zu ersetzen durch neue sind die Thüren samt Stöcke aus der Küche in die Kammer und in das Vorhaus. Die Hauptthür aus der Küche in das Eckcabinet ist vom Tischler und Schloßer zu repariren und zu streichen. Sämtliche uibrigen Thüren sind ebenfalls weiß zu streichen. Die Kreuzthüre zwischen den beiden Cabineten ist vom Tischler und Schloßer zu repariren. Im Eckcabinet ist das Fenster in der Ländlwand? gänzlich zu vermauern, da das Außenterrain bis zu diesem Fenster, welches hoch über dem Zimmerfußboden liegt und klein ist. Vorher ist das bestehende Fenster und Eisengitter auszubrechen. Nachdem das zweite Fenster schlecht ist so  ist ein neues Doppelfenster samt Blindrahmen und Fensterläden beizustellen und zu versetzen. Das unschöne, von Außen angebrachte Eisengitter ist zu entfernen und dessen Stäbe umzuschmieden und in das Fenster zu versetzen /: 5 senkrechte 2 horizontale Stäbe ./
Die Küche, Kammer sind zu weißigen. In der Küche ist ein neues Doppelfenster samt Blindrahmen, nach Innen und Außen zu öffnen zu versetzen, das Gitter zu streichen. In der Kammer ist ein neues Doppelfenster samt Blindrahmen zu versetzen. Die von der Fallthüre des Vorhauses in den Hauskeller führenden Ziegelstufen sind zu repariren, hiefür ein Pauschale von 3 fl. Das schadhafte Ziegelpflaster unter dem Vorbau ist ebenfalls vollkommen zu erneuern, falls dieß nicht ohnehin bei Gelegenheit des Abortumbaues geschehen müßte.
In den Zimmern 2 und 3 sind drei neue vierflüglige nach innen zu öffnende Außenfenster samt Blindrahmen herzustellen und an Stelle der schadhaften zu versetzen. Nach innen zu öffnen weil außen Bauchgitter angebracht sind. Im Zimmer No 2 ist ca 1 m² Ziegelpflaster durch Fußbodenbretter zu ersetzen, dasselbe im Zimmer No 3 im Ausmaße von 0,75 m². Die Thüre zwischen Zimmer No 2 u. 3 ist vom Tischler und Schloßer zu repariren und anzustreichen. Aus dem Zimmer No 3 führt auf den Gang eine doppelte Kreuzthüre. Der äußere Flügel ist umzugestalten, die innere Thüre ist zu repariren und samt dem Futter zu streichen. Das Zimmer No 1 und 2 ist zu malen. Die Thüre zur Hausspeise vom Gang ist zu repariren. Die Hausthüre aus dem Gang zum Hofe ist vom Tischler und Schloßer gründlich zu repariren, zu streichen, zur Thüre ist ein neuer Stock herzustellen und zu ersetzen. Die Thüre vom Gang in die Einfahrt ist zu repariren gründlich und zu streichen, der neue Stock zu versetzen. Die Vorlegestufen, zwei, sind sehr schlecht und hoch, es wären anstatt dieser zweien alten, drei neue Steinstufen zu versetzen. Die Hauseinfahrt ist frisch zu weißigen. Die 4 vorhandenen Bretter, den Zugang zur Gangthür vom Hausthor in der Hauseinfahrt bildend sind schadhaft, daher zu entfernen und an ihrer Stelle ist ein  Bruchsteinpflaster wie in dem uibrigen Theil der Hauseinfahrt herzustellen. Das Hauseinfahrtsthor von der Gasse aus ist durch ein neues zu ersetzen, dagegen ist das Thor gegen den Hof blos zu repariren und anzustreichen. Das Äußere des Pfarrhauses ist frisch zu vermörteln und der Verputz stellenweise auszubessern. Die Außengitter an den drei Parterre-Außenfenstern sind zu repariren und anzustreichen.

b.) die Wirtschaftsgebäude
5.)
das Ziegeldach ist einfach zu uibersteigen. Die Scheuer bedarf Umlegung der doppelten trockenen Ziegeleindeckung, hiebei sind die schadhaften Latten und einzelne schadhafte Holztheile des Dachstuhles auszuwechseln. Beide Thore sind neu herzustellen und zu versetzen. Die Mauern sind stellenweise aufzuzwicken und zu verputzen. Die Außenwände wären unter einem zu färbeln.
6.)
die Holzlage besteht aus einem von 4 gemauerten Pfeilern getragenen Dache, und ist selbe mit einer Seite an die Stallungfeuermauer angebaut. Zwischen den Pfeilern sind zwei Seiten eingelattete, die Nordseite ist jedoch ganz offen und dringt von derselben am stärksten der Schnee ein. Es ist daher aus ökonomischen Gründen diese Seite des Schopfes zu verschallen. 7.)
der Brunnen hat die Ausmauerung stark ausgepröckelt, dieselbe wäre daher über dem Wasserniveau auszumauern. Das Holzgewinde über dem Wasser ist um zwei Ziegelpfannen zu heben. Der Brunnen ist zu reguliren und mit einem kleinen Deckel, der außer den Brunnen auch die Winde schützen würde, zu versehen.
8.)
das Stallgebäude enthällt: den kleinen Viehstall, einen Pferdestall, den größeren Viehstall und den Vorkelterraum.
a.) Im kleinen Viehstall sind die Wände zu verzwicken, zu verputzen und weißigen. Die Thüre samt Stock ist zu erneuern. Die kleine Thüre ist von unten aus bis auf eine Öffnung für einen kleinen Fensterrahmen zu vermauern, daher ist der vollkommen schadhafte gegenwärtige Thürstock auszubrechen.
b.) Im Pferdestall sind die Wände aufzuzwicken und zu verputzen. Die Thüre ist zu repariren, in das Fenster sind neu (2) Fensterflügeln beizustellen.
c.) Im Kuhstall sind zwei neue zweiflügelige Fenster samt Blindrahmen beizustellen und zu versetzen. Weiters ist eine neue Thüre samt Stock beizustellen und zu versetzen. Der Länge des Stalles nach ist ein Futterkarrren von Holz auf gemauerten Pfeilern aufzustellen, da der gegenwärtige bereits vollkommen unbrauchbar ist. Der Stall ist zu weißigen.
d.) Im Vorkeller sind die Wände wegen der eindringenden Erdfeuchtigkeit mit Cementmörtelverputz zu versehen und zwar bis zum Anlauf der Gewölbe, weiteres ist in diesem Raume das Fenster mit neuen Flügeln zu versehen. Der Raum ist zu weißigen. Die Kellerthüre sowie die Vorkellerthüre sind frisch anzustreichen.
Das einfache Ziegeldach der Stallungen ist gründlich zu übersteigen, das Äußere des Gebäudes zu färbeln mit stellenweiser Verputzausbesserung. Das Pflaster längs der Stallungen ist umzupflastern ein Holzthor zwischen den Pfeilern des gedeckten Ganges von den Stallungen wäre zu erneuern.
9.)
Bei dem Wagenschupfen ist das Thor gründlich zu repariren. Die Mauern zu färbeln.
10.)
Das Stecklattenthor zwischen Hof und Garten sowie die Thüre zwischen dem Gang vor den Stallungen und dem  ?  sind vollkommen zu erneuern. Die Gartenmauer, gegen die Schule, ist gegen die Straße mit neuem Verputz zu versehen. Von der Gartenseite aus ist sie zu verputzen. Längs des Stallungsgebäudes, an dessen Gassenseite das Gassen resp. Straßenniveau bis fast 0,9 m unter die Dachtraufe reicht ist ein ca 0,8 m breites festes undurchlässiges Riegel von Ziegel herzustellen und zwar aus dem Grunde, damit das Regenwasser nicht auf die theilweise bis unter die Straße reichende Kellerwölbung, und durch die selbe bis in den Keller, wie gegenwärtig dringen kann. Dieser Riegel hätte zum größten Theil  das Gefälle auf die Seite gegen das Pfarrhaus und zum kleineren Theile auf die Seite gegen die Scheuer. Die genauen Ausmaße konnten wegen vorgerückter Zeit am heutigen Tage nicht mehr aufgenommen werden, nun geschieht dies in den nächsten Tagen (morgen den 4/6.93 ist Sonntag). Es werden dann die Ergebnisse in einer Planskizze und Erläuterung ersichtlich gemacht und dem Protokolle beigeschloßen werden.
In Vertretung des Gemeindeausschusses und Kirchenkonkurrenzausschusses erklären die Gefertigten daß die oben aufgezählten Baugebrechen ihrerseits vollkommen anerkannt werden und sind dieselben weiters mit der Behebung dieser Schäden einverstanden.
gez. Andreas Schneider Kirchenkonkurrenzausschuss
Johann Haan Kirchenkonkurrenzausschuss.
Der Patronatsrepräsentant ist zur heutigen Verhandlung nicht erschienen.   Geschloßen und gefertigt
gez. Franz Tinz Pfarrer                   Karl Petnik kk Bauadjunktor

3.11.1893

Technische Aeußerung zum vorhandenen Erhebungsprotokoll
Nach genauer Aufnahme der gesamten Baulichkeiten des Pfarrhofes am 2./X 1893 wird technischerseits beantragt den Vorbau des Pfarrhauses zu einer Abortanlage in der Weise zu adaptiren, daß sowohl im 1. Stock als auch im Erdgeschoß ein Abortsitz gegenüber dem alten errichtet wird, zu dem Zwecke die Südseite des Vorbaues vermauert wird und eine thönerne Abortröhre versetzt wird. Das Abfallrohr endet unten in einem kurzen Kanal der dieselbe mit einer neuen kleineren /: für 8 Personen bei 3 – 4 maliger Entleerung im Jahr :/ Senkgrube verbindet. Diese Art der Adaptirung der Aborte wurde gewählt aus dem Grunde als der Abort des 1. Stockes ohnehin samt den Röhren, Kanälen und der Senkgrube aus den im Protokoll angeführten Gründen erneuert werden müßten, und bei der beantragten Lösung auch die Unterbringung eines Abortes im Parterregeschoß möglich ist und zwar ohne separaten Canal. In der gegenwärtigen Lage des Abortes im 1. Stock müßte der Abort des Erdgeschoßes wieder entfernt vom Wohngebäude untergebracht werden, was, abgesehen von der Unbequemlichkeit auch kostspieliger wäre. Die noch offen gebliebene Öffnung des Vorbaues /: Westseite :/ wird zur Vermauerung aus nahliegenden Gründen beantragt.
Zu dem Protokoll wäre noch zu bemerken: Anstatt der beantragten Ausbesserung der Malerei in den Zimmern des 1. Stockes wurde eine neue Malerei in den Kostenanschlag aufgenommen, da es schon fast unmöglich ist eine so alte und ziemlich schadhafte Malerei auszubessern. Daß das Ausmalen beantragt wird liegt darin, weil ein Zimmer von den Dimensionen des Salons wohl nicht recht benützbar ist wenn die Wände blos geweissigt sind.
Im Vorkeller wurde der Cementverputz des Protokolls  unberücksichtigt gelassen, da nach Errichtung des Rigels hinter dem Stallungsgebäude dem Eindringen der Feuchtigkeit Einhalt gethan wird. Auch ist von der Errichtung eines Rigels längs der Gartenmauer und Scheuer Weggang genommen worden, da an diesen Mauern eine schädliche Wirkung des eindringenden Regenwassers, das ohnehin in kleineren Mengen hier vorhanden ist, da keine Dachtraufe hier sich befindet, nicht bemerkt wurde und dieses Regenwasser über die im Gefälle liegende Straße genügend abgeleitet wird. Die einzelnen schadhaften Holztheile der Dachkonstruktionen über der Scheuer und dem Wohnhause konnten wegen der Unzugänglichkeit nicht, bei den großen Höhen  ?  dieser Dächer, nicht im Detail konstatirt werden. Die betreffenden Ausgabeposten sind daher nur im Pauschale, gegen nachträgliche Verrechnung, in die Kostenanschläge eingestellt worden
Brünn am 3. November 1893
gez. Karl Petnik Bauadjunktor   

Schließlich sei erwähnt dass an den Religionsfondsobjekten in Pritlach seid mehreren Dezennien angeblich keine größeren Herstellungen, mit Ausnahme kleinerer Reparaturen an dem Hauptgesimse, der Dacheindeckung und der Weißigung im Jahre 1880 vorgenommen wurden.  gez. Karl Petnik

19. Oktober 1893

No 35194
Das unmittelbar hieramts eingebrachte Reiseparticular des k.k. Bauadjunkten Carl Petnik, anläßlich der Erhebung der Baugebrechen an den Religionsfonds-Pfarrgebäuden in Prittlach wurde auf 26 fl 46 kr adjustirt.
Nachdem dieser Betrag aus der verfügbaren Cassabarschaft beim eigenthümlichen Vermögen der Pfarrkirche in Prittlach bestritten werden kann, so ist derselbe zu Gunsten des Particularlegers unverweilt einzuheben und das mitfolgende Reiseparticulare sammt der betreffenden Parcipientenquittung der bezüglichen Kirchenvermögens-Verwaltung zum Rechnungsbelege zuzustellen.
Brünn am 19. Oktober 1893
für den k.k. Statthalter gez. Unterschrift
An den Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz

07. November 1893

Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft Auspitz 6 NOV 93
An das hochw. Pfarramt in Prittlach
Zufolge Erlasses der h. k.k. Statthalterei vom 19. Oktober l. J. No 35194 beehre ich mich in der Anlage das auf den Betrag von 26 fl 46 kr adjustirte Reiseparticulare des k.k. Bauadjunkten Carl Petnik anläßlich der Erhebung der Baugebrechen an den dortigen Religionsfondsgebäuden mit dem Ersuchen zu übermitteln, den oberwähnten Betrag zu Gunsten des Particularlegers ehestens anher wenden zu wollen.
Auspitz am 7. November 1893 gez. Faksimile

04. Dezember 1893

No 18834
Dem hochwürdigen Pfarramte in Prittlach.
zur gefälligen Beischliessung des diesbezüglichen Reiseparticulares samt der Parcipientenquittung bei Communicatrückschluss.
Auspitz am 4. Dezember 1893
Der k.k. Bezirkshauptmann gez. Unterschrift

12. Dezember 1893

Löbliche k.k. Bezirkshauptmannschaft!
?   beehrt sich der Gefertigte unter Communikations-Rückschluss das Reiseparticulare des k.k. Bauadjunktors C. Petnik mit dem Bemerken zu übersenden, dass der dazugehörige Betrag per 26 fl 46 kr vom hiesigen H. Bürgermeister hierorts erlangt wurde, und unter heutigem per Postanweisung behufs weiterer Uibermittlung an die k.k. Bezirkshauptmannschaft aufgegeben worden ist.
Pfarramt Prittlach am 12. Dezember 1893
gez. Franz Tinz Pfarrer

Stempel k.k. Bezirkshauptmannschaft 14 DEC 93  No 19649
Bis zum Herablangen der Entscheidung rücksichtlich der Bezahlung der Reisekosten zu hinterlegen.
Auspitz am 15. Dezember 1893
gez. Unterschrift

15. Dezember 1893

No 18834
Hohe k.k. Statthalterei in Brünn
Der k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz überreicht mit Beziehung auf den h. Erlass vom 19. Oktober l. J. No 35194 den Bericht des Pfarramtes in Prittlach in Betreff der Unzulänglichkeit der Bestreitung der in dem zuliegenden Reieparticulare adjustirten Kosten per 26 fl 46 kr aus dem Vermögen der Pfarrkirche, zur h. Verfügung.
Auspitz am 15. Dezember 1893 gez. U.

26. Dezember 1893 N 39540

Wird dem Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Auspitz mit der Aufforderung übermittelt, die Nothwendigkeit der projektirten Bauherstellungen unter Zuziehung des Kirchenkonkurrenz-ausschusses, das  ?   prüfen und das Pfarr  ??  durch einen Lokalaugenschein genau zu erheben und wegen Bestreitung des erforderlichen Bau?   die gesetzliche Verhandlung zu pflegen.
Brünn am 26. Dezember 1893
für den k.k. Statthalter
Eingangsstempel Bezirkshauptmannschaft Auspitz 2.JAN.94