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Schulchronik 4 Dotation der Schule

An barem Gelde bezog jeder Schullehrer von der Gemeinde Prittlach alljährlich an fixem Gehalt unter dem Titel die Leistung der Kirchendienste u. auf Unterhaltung des Lehrgehilfen 56 fl, für die Gemeindeschreiberei 60 fl, für das Aufziehen u. Beaufsichtigung der Thurmuhr 10 fl., für die jemals gehabte collecta  8 fl.

An Schulgeld von jedem zahlungsfähigen Kinde der II. Klasse beiderlei Geschlechtes wöchentlich 3 Kreuzer, der I. Klasse 2 Kreuzer. An Naturalien von jedem schulpflichtigen Kinde, die Armen ausgenommen, 4 Laibe ordentliches Hausbrot.

Von der Obrigkeit in Eisgrub nach altem Herkommen jährlich 7 Achtel Weizen. Gemäß pfarrherrlichem Inventarium unter dem Titel die Lasten des Beneficianten an jährlichen Abgaben 2 Mtz Weizen u. 3 Mtz Korn. Von der Gemeinde jährlich 4 Eimer Wein. An Schulholz aus den Eisgruber Waldungen 6 Klafter drei schuhiges Scheiterholz von alt. Eichen, welches die Gemeinde auf eigene Kosten zu schlagen u. hereinzuführen hat.

An Stola-Einkünften hatte er gemäß pfarrherrlicher Stola den 3 t. Theil von der Begräbnisstola zu Recht, von jeder Taufe und Vorsegnung 3 Kreuzer, von Schreiben der Verkündigung u. Kirchenstandszettels je 7 Kreuzer, von Trauungen Hauer 44, Häusler 32, Anwohner 24. Von der Gemeinde Neumühl für das am Vortage nach dem Feste Namen Marie für ihre Verstorbenen abgehaltene Requiem 54.

Der Schullehrer hatte weiter, wenn er fähig war, nebst seinem Lehrfache das Grund- und Waisenamtsgeschäft zu führen, eine Wiese nahe beim See neben Burgstall auf jährliche zwei Fuhr Heu, dann auf dem Hutweiden-Terain Rohrsee ein kleines Wiesfleckerl mit Weiden (St. 167), welche von Zeit zu Zeit abgegipfelt werden können.

Da im Jahre 1816 u. 1817 eine große Theuerung herrschte, so erhielt der damalige Schullehrer auf seine Bitten von der Gemeinde auf dem Burgstall ein Stück Acker 1 Mtz. Anbau, welcher später wieder abgenommen wurde.

Nach der unter 10.ten Hornung 1818 erlassenen Kreisamtsverordnung 1422,141 in Betreff der Verdoppelung des Schulgeldes, wurden dem Schullehrer statt desselben 2 Mtz. Korn aus dem Gemeinde commun. Körnervorrathe verabreicht, welche später auch abgenommen wurden. Statt der 4 Eimer Wein von der Gemeinde konnte auch der Lehrer eine eigene Mostsammlung vornehmen.

Nach der neuen Gehaltsregulierung hatte alles dies zu entfallen. Die Gemeinde wurde in die 2.te Gehaltsklasse versetzt u. bezieht daher der Oberlehrer 500 fl. Gehalt und 100 fl. Functionszulage, der Unterlehrer 300 fl. nebst Naturalquartier. Von Seiten der Gemeinde erhält letzterer noch 100 fl. Zulage.

Auf Grund des Gesetzes vom 25/4/1894 L.G.Bl.Nr.49 wurden alle definitiv angestellten Lehrpersonen der allgemeinen Volks- u. Bürgerschulen in Mähren u. in den mährischen Enklaven zum Zwecke der Beschaffung ihres Diensteinkommens ohne Unterschied der Schulgemeinden u. der Unterrichtssprache in 3 Kategorien eingeteilt u. für jede Kategorie ein Personalstatus errichtet.

Bei Einreihung in den Personalstatus wurde die als Lehrer od. Unterlehrer in dafür mit irer   Eigenschaft zugebrachte Dienstzeit, bei gleicher Dienstzeit die Verwendung, bei gleicher Verwendung das physische Alter als maßgebend angesehen, demzufolge bezieht daher der derzeitige Oberlehrer, eingereiht in die II. Kategorie II. Gehaltsstufe ein Gehalt von 600 fl., der Unterlehrer dagegen 360 fl.   und  100 Gemeindezulage.

Nach dem Gesetze vom 5. Juli 1899 L.G.Bl. Nr.55 betreffend das Diensteinkommen des Lehrpersonals sind die Lehrpersonen der hierortigen Schule eingereiht:

Raim. Rabusky 2.te Kategorie      - 700 fl.

Oberlehrer  II. Gehaltsstufe            1400 K.

Christ. Reichel 3.te Kategorie      - 500 fl.

Def. Unterlehrer                              1000 K.

Außerdem bezieht jede der genannten Lehrpersonen nach je 5 Dienstjahren eine Dienstalterszulage von 80 fl. 160 K und der Schulleiter noch eine Functionszulage von 100 fl. 200 Kronen.

Dem jeweiligen Unterlehrer wurde außerdem eine Gemeindezulage von 100 Kronen zugesprochen.

 

Aufgrund des Gesetzes vom 26. Dezember 1904 L.G.Bl. Nr.1 v. 1905 bezieht der Schulleiter an Gehalt 1800 K, 200 K Funktionszulage und nach je 5 Dienstjahren eine Dienstalterszulage von 200 K. Der gegenwärtige Lehrer 2. Kl. Emanuel Talafant 1200 K.

Zufolge Erweiterung der hierortigen Volksschule zur dreiklassigen erhält der Schulleiter 250 K Funktionszulage.

 

Auf Grundlage des 5. Gesetzes vom 15. Juli 1914 L.G.Bl. Nr.48 bezieht jede Lehrperson als Grundgehalt 1600 K und 10 Dienstalterszulagen à 200 K, der Schulleiter 250 K Funktionszulage und 100 K Personalzulage, die Handarbeitslehrerin erhält als Remuneration (Vergütung) improv. Anstellungen.

 

Nach dem Gesetze vom 29. Jänner 1919, Sammlung der Gesetze und Verordnungen Nr.52, erhält der Schulleiter eine jährliche Teuerungszulage von 3096 K und die Lehrerin Margarete Smazil 2196 K.