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Testament Kaspar Roth, Pfarrer

Abschrift

Im Namen der allerheiligsten Dreyfaltigkeit Gott des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes

Ich Kaspar Roth, Pfarrer in Pritlach habe, da die Stunde meines Todes ungewiß ist, bei Zeiten folgende letztwillige Anordnung über mein, nach meinem Tode noch etwa vorhandenes Vermögen mit reifer Uiberlegung bei gesundem Verstande zu errichten beschlossen. Und zwar verordne ich

1tens Daß meine körperliche Hülle nach abgeschiedenem Geiste, den ich in die Hände des Schöpfers empfehle, auf dem Pritlacher Kirchhofe bei dem Kreuze zwischen meinen 2 Brüdern Roman und Dionys – nach christkatholischem Gebrauche beerdigt werden solle.

2tens Sollen gleich nach meinem Hinscheiden für meine Seelenruhe ein Requiem und 10 heil. Messen abgehalten werden, auch den Pritlacher und Neumühler Instituts:Armen jedem 5 fr W.W. abgereicht werden.

3tens Dem Pritlacher Armen:Institute vermache ich                         10 fr W.W.

dem Invaliden:Fonde                                                                                        2 fr

dem Alumnats clericor.                                                                                        10 fr

4tens Legire noch ferner auf hl. Current Messen und zwar in cons.
Münze à 30 x

für meine + Aeltern und Großältern                                                                   10 f

für meine arme Seele                                                                                             15 f

für meine + Brüder                                                                                                 15 f

für die + kath. Matrischin? mit Rasier Kirchnerin?                                           5 f

für diejenigen, gegen die ich eine Verpflichtung habe                                     5 f

5tens Legire und vermache ich meinen eigenthümlichen Geb. Nr. 170 bezeichneten Keller für die hiesige Pfarrey zum immerwährenden Gebrauch dem nachkommenden Pfarrer mit der Verpflichtung, daß jeder hiesige Pfarrer zu immerwährenden Zeiten folgende Verbindlichkeiten für selben zu entrichten habe, und zwar:

a) ist jährlich an meinem Sterbetage für mich Kaspar Roth ein An(n)iversarium abzuhalten.

b) ist an den 4 Quatember:Zeiten jedesmahl ein Requiem abzuhalten für mich Kaspar Roth und meine + Aeltern und Brüder, auch sind dabei 3 Vaterunser etc für benannte abzubethen.

c) sind alle Monate des Jahres 2 stille hl. Messen für oben Benannte zu lesen.

Zur Sicherstellung dieser Stiftung verlange ich, daß ein förmliches Fundations:Instrument verfasset, und stets in der Kirchenkassens:Lade aufbewahrt werden solle.

Jedoch soll dieser Keller und der volle Genuß davon so lange in der Gewalt meiner Haushälterin Josepha Paukert verbleiben, bis der Stiftungs:Brief errichtet, und in die Hände des Hrn Pfarrers meines Nachfolgers überliefert worden ist.

Sollte aber wieder alles Vermuthen diese Stiftung nicht genehmiget werden, so hat meine Haushälterin Josepha Paukert bis an ihren Tod in dem Besitze dieses Kellers zu verbleiben und dann nach ihrem Ableben meinem Universal:Erben Heinrich Roth und seinen Erben, jedoch unter Verpflichtung, oben benannte hl. Messen lesen zu lassen, zu hinterlassen.

6tens Hiesiger Kirche vermache ich 100 f W.W. Sage: Hundert Gulden zur Beischaffung eines nöthigen Messgewandes.

7tens Und da es vorzüglich Billigkeitspflicht eines jeden Pfarrers ist, seine treuen Diener auch bei seinem Absterben zu gedenken, so verordne ich: daß meine Haushälterin Josepha Paukert – welche mit mir, als einem stets kränklichen Manne vieles ausgestanden und erduldet hat – das nach meinem Tode vorräthige Schmalz, Mehl, geräuchertes Fleisch, gedörrtes Obst, und was immer Namen habende Kuchelspeisen, überlassen werden sollen.

Habe auch anzumerken:

8tens Daß obbenannte Josepha Paukert aus der Verlassenschaft ihrer verstorbenen Aeltern verschiedenes Bettgewand, Matratzen, in einem Strohsacke eingepackte Rosshaare, einen ledernen Bettsack, Koffer, Bettstadtl, Aufsetzkasten, Tischl und verschiedene Kuchleinrichtungen als Bratspiesse, Pfannen, Modell etc sowie das von mir bei mir deponiert hat, welches ihr daher als ihr rechtmässiges Eigenthum, so wie auch alles, was ich ihr bei meiner Lebzeiten schenkte, ohne allen Anstand auszuliefern ist.

9tens Meinen Dienstbothen soll der Dienstlohn für das ganze Jahr ausgezahlt werden, wofür sie keine andere Verpflichtung haben werden, als in ihrem Gebethe öfters meiner eingedenk zu seyn. Auch soll der allfällige Krankenwärter oder Krankenwärterin von meinem Universal:Erben  belohnt werden.

10tens Und da übrigens die Grundfeste eines jeden Testamentes die Erbeinsetzung und Benennung eines Universal:Erben ist, so benenne ich zu meinem Universal:Erben meinen Vetter Heinrich Roth, dermalen Bäckermeister und Bürger in Laudenthal?,  jedoch ist er verpflichtet, die oben benannten, dann die gesetzlichen Legaten so wie etwa die sich vorfindenden Schulden zu berechtigen.

11tens Als Testaments:Executor soll Hr.  Andreas Christen, Schullehrer allhier, aufgestellt werden.

12tens Schliesse ich diese letztwillige Anordnung im Namen der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit, so wie ich selbe angefangen habe, und bitte zugleich eine Hochlöbl. Abhandlungsbehörde solche zu schützen und in Erfüllung bringen zu lassen, und ersuche daher auch zu verhüten, dass unter der etwaigen Vorschützung vernachlässigter Reparaturen des Pfarrgebäudes meine Hinterlassenschaft zum Nachtheile meiner armen Erben nicht verkürzet werde, indem ich mir immer angelegen seyn liess, die pflichtschuldigen Reparaturen vorzunehmen so wie dieses die ganze Pfarrgemeinde bezeugen, und die im Pfarr:Archiv befindlichen Fasc. P Fach II liegenden Documente beweisen können, so auch habe ich die größere, durch Länge der Zeit entstandenen Baulichkeitsgebrechen nicht nur bei allen bischöflichen und jährlichen Kirchen:Visitationen, sondern auch dem betreffenden k.k. Hr. Kreis:Ingenieur angezeigt und um Abhilfe angesucht, von den mehrmaligen Kommissionen vorgenommen, und die höchst nothwendigen Baulichkeiten anerkannt wurden. Die auch aber unerachtet meines steten Strebens nichts auswirken konnte, und von einem Jahre ins andere verschoben wurde wodurch natürlich die Baugebrechen immer mehr anwuchsen also kann dieses einem Erb:Lasser, da ich ganz außer Schuld bin, doch nicht zur Last gelegt, und folglich auch die Masse? nicht verkürzt werden.    

Urkund dessen habe ich diese letztwillige Anordnung gegeben, und eigenhändig unterschrieben.

gez. Kaspar Roth  Pfarrer Testator

gez. Andreas Christen erbetener Zeug;  Tobias Groß erbetener Zeug;  Anton Bartl Zeug

So geschehen zu Pritlach am 24. Jänner 1827

Dieses Testament ist in der Rathssitzung des k.k. Landrechts am 1. Juny 1827 kund gemacht.

Gez. Franz Spieler